§ 12 Weiterleitung ausländischer länderbezogener Berichte an die zuständigen Abgabenbehörden
In Kraft seit 02. August 2016
Up-to-date
Rückverweise
Von ausländischen Behörden eingehende länderbezogene Berichte werden vom Bundesminister für Finanzen an die zuständigen Abgabenbehörden weiter geleitet.
VPDG · Verrechnungspreisdokumentationsgesetz
§ 12 Weiterleitung ausländischer länderbezogener Berichte an die zuständigen Abgabenbehörden
…Weiterleitung ausländischer länderbezogener Berichte an die zuständigen Abgabenbehörden § 12. Von ausländischen Behörden eingehende länderbezogene Berichte werden vom Bundesminister für Finanzen an die zuständigen Abgabenbehörden weiter geleitet.…