(Anm.: Änderung des Allgemeinen Grundbuchsanlegungsgesetzes, BGBl. Nr. 2/1930)
und Veräußerungsverbotes und die Anmerkung der Einleitung des Verfahrens der Generalteilung und Spezialteilung im Grundbuch. (Betrifft die Rechtslage vor der Novellierung des AllgGAG durch § 56 VermG BGBl 1968/306).…
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