Zur Unterteilung von Grundstücken im Hinblick auf die Einverleibung des Belastungsverbotes und Veräußerungsverbotes und die Anmerkung der Einleitung des Verfahrens der Generalteilung und Spezialteilung im Grundbuch. (Betrifft die Rechtslage vor der Novellierung des AllgGAG durch § 56 VermG BGBl 1968/306).
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