Die Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner unbeschränkt. Eine entgegenstehende Vereinbarung ist Dritten gegenüber unwirksam.
ist als Ausnahme von dem in § 151 KO festgelegten Grundsatz zu verstehen. Nur wenn die Mithaftung auf einem anderen Rechtsgrund als jenem nach § 128 UGB beruht, kann sich der Gesellschafter nicht auf § 164 Abs 2 KO berufen.…
…Intervalle zweckmäßig und wirtschaftlich seien, vermag die Beklagte eine Nachlässigkeit der Klägerin daher nicht nachvollziehbar darzulegen. 2.3 Komplementäre einer KG haften nach § 128 UGB iVm § 161 Abs 2 UGB für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern unmittelbar und unbeschränkbar (10 Ob 58/05k; vgl…
…und damit die Pflicht zur Unterschriftsleistung. Das Berufungsgericht ließ die Revision zu, weil eine gesicherte Rechtsprechung zur Frage der Haftung der Gesellschafter nach § 128 UGB für die Verpflichtung der Gesellschaft zur Abgabe einer Willenserklärung bzw Unterschriftsleistung im Allgemeinen und im besonderen Fall der Gesamtvertretung nicht existiere. Die Revision der Erstbeklagten…
…Klicka (in Angst 2 § 354 Rz 21) stimmt der Möglichkeit der Haftverhängung gegen die Gesellschafter bei Personengesellschaften zu, weil über § 128 UGB ein ganz deutlicher Haftungsverbund zwischen Gesellschaftsverpflichtung und dem Dafür-Einstehen-Müssen des Gesellschafters hergestellt ist. In Bezug auf die Exekution nach § 355 EO…
…sei die EuGVVO 2012 anzuwenden, die dem nationalen Recht vorgehe. Art 8 EuGVVO 2012 sei nicht anwendbar. Die Durchgriffshaftung nach § 128 UGB sei nicht unter den eng auszulegenden Art 7 Nr 1 EuGVVO 2012 zu subsumieren, weil es sich dabei nicht um eine freiwillig…
…OG wurde im Dezember 2018 das Insolvenzverfahren eröffnet, ein Sanierungsplan wurde nicht abgeschlossen. [2] Die Vorinstanzen gaben dem vom Kläger erhobenen, auf § 128 UGB gestützten Zahlungsbegehren im Umfang von 12.888,24 EUR sA statt. Sie verpflichteten die Beklagten zum Ersatz der vom Kläger im Juli 2016 gezahlten…
…entscheidungserheblich. Denn die Beklagte haftet nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens für die Kaufpreisforderungen der Klägerin nach § 161 Abs 2 UGB iVm § 128 UGB auch, wenn es zu keinem Eintritt gekommen ist. Der behauptete Mangel des Berufungsverfahrens liegt schon deshalb nicht vor. 12. Die Kostenentscheidung beruht auf §…
…Erstbeklagten auf die streitgegenständlichen Werbemaßnahmen zurückzuführen seien, das Rechnungslegungsbegehren nicht hindern. Die Haftung der Zweit- und Drittbeklagten als Gesellschafter einer OG folge aus § 128 UGB; dies gelte auch für die Erfüllung der Rechnungslegungspflicht. Da das Unterlassungsbegehren zu Recht bestehe, gelte dies insoweit auch für das Begehren auf Urteilsveröffentlichung. Die Behauptung…
…abgetreten. Von einer gewillkürten Prozessstandschaft kann daher hier keine Rede sein. Der Klägerin fehlt es somit nicht an der Aktivlegitimation. 2.1. Gemäß § 128 UGB iVm § 161 Abs 2 UGB haftet der Komplementär einer KG für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern unbeschränkt. Im Unterschied zur Rechtslage…
…im Konkurs einer Personengesellschaft auf nachträglich entstandene Titel gegen die Gesellschafter dieser Personengesellschaft fehle. Die Revision ist zulässig aber nicht berechtigt. 1. Gemäß § 128 UGB haften die Gesellschafter einer offenen Gesellschaft für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft den Gläubigern als Gesamtschuldner unbeschränkt. Gemäß § 161 Abs 2 UGB gilt…
seinen Rechten gemäß § 164 KO (Zustimmungsrecht zum Ausgleich; Haftung nur für die Ausgleichsquote). Beide Gesetzesstellen stellen auf das materielle Haftungsrecht (persönliche Haftung nach § 128 UGB; Haftung als Bürge, Mitschuldner oder Regressverpflichteter) und nicht darauf ab, ob und wann gegen den Gesellschafter ein Exekutionstitel erwirkt wird. Ein Ausschluss der schuldbefreienden Wirkung…
…Gesellschaft nach § 83 GmbHG neben die den Komplementär ohnedies treffende umfassende persönliche Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern nach § 161 iVm § 128 UGB träte, richtet sich das diesbezügliche Verbot ja auch an die GmbH Co KG selbst und ihre Organe, sodass bei einem Verstoß Schadenersatzansprüche der GmbH Co…
…Fonds befriedigte Arbeitnehmerforderungen auf den Fonds über. Die Beklagte sei lediglich Verwalterin des Fonds. Im Übrigen gingen auch die auf § 128 HGB (nun § 128 UGB) beruhenden Ansprüche gegen den Gesellschafter auf den Fonds über. In der Streitverhandlung vom 6. 12. 2005 trat laut Protokoll die Finanzprokuratur für die Beklagte auf…
…Kapitalerhaltung 413 mwN; nur unzulässig: Bauer/Zehetner in Straube, Wiener Kommentar GmbHG § 81 Rz 62), weil die Komplementär-GmbH wegen § 128 UGB (der § 128 dHGB entspricht) für ihre eigene Einlagenforderung haften würde, ist hier nicht zu erörtern. 10. Zweck des Verbots des Erwerbs eigener…
…Passivlegitimation des Zweit und des Drittbeklagten für einen solchen Schadenersatzanspruch ergibt sich aus ihrer Stellung als unbeschränkt haftende Gesellschafter der erstbeklagten Rechtsanwalts OG (§ 128 UGB). Hinsichtlich der Passivlegitimation liegt daher ein abschließend erledigter Streitpunkt vor. [43] Ansprüche gegen die Beklagten nach § 83 Abs 1 GmbHG, wofür die…
…verantworten, dass am Haus durch die schuldhafte (§ 1298 ABGB) fehlerhafte Montage ein (Wasser-)Schaden eintrat. Der Zweitbeklagte haftet mit ihr nach § 128 UGB solidarisch. Es ist aufgrund des entsprechenden Einwands jedoch zu klären, ob der Kläger zur Geltendmachung der vertraglichen Schadenersatzansprüche aktivlegitimiert ist: 1.1. Allfällige Schadenersatzansprüche des Voreigentümers…
…OG gegen den Kläger sind. [2] Der Kläger begehrt die Zahlung von 92.202,40 EUR. Die Beklagten hafteten als Gesellschafter der OG nach § 128 UGB für deren Verbindlichkeiten. [3] Die Beklagten wendeten ein, gegen sämtliche Kostentitel sei bereits von der OG und den Gesellschaftern außergerichtlich aufgerechnet worden; diese würden auch…
…gründet sich demgemäß nicht auf den Arbeitsvertrag, sondern auf die gesetzliche Haftungsbestimmung des § 128 HGB (seit Inkrafttreten des HaRÄG, BGBl I 2005/120: § 128 UGB; RIS-Justiz RS0104998 [T3]). Im Sinne dieser Rechtsprechung gesteht der Kläger in der Revisionsbeantwortung auch ausdrücklich zu, dass es sich bei den Kosten von Ersatzarbeitskräften…
…die Rechtsstellung der beiden ursprünglich an der Kommanditgesellschaft beteiligten Gesellschafter grundlegend voneinander unterscheidet. Der eine Gesellschafter ist Komplementär mit der unbeschränkten und gemäß § 128 UGB unbeschränkbaren Haftung für alle Gesellschaftsschulden, ist allein vertretungsbefugt und vor allem der (einzige) Träger der Apothekenkonzession, die der andere Gesellschafter als Kommanditist nach dem Gesetz…
…Zugehörigkeit zur Gesellschaft Unternehmer seien, die Grundlage entzogen. Daran ändert auch die unbe schränkte gesetzliche (Mit-)Haftung der Gesellschafter für Gesell schafts verbindlichkeiten (§ 128 UGB) nichts, wird doch etwa auch ein GmbH-Gesellschafter nicht schon des halb zum Unternehmer, weil er ‒ was in der Praxis regelmäßig vorkommt …
…Rz 18; OLG Wien 28 R 163/16w). 5. Die Komplementär-GmbH, welche für die Schulden der KG gemäß § 161 Abs 2 iVm § 128 UGB unbeschränkt haftet, hat einen Rückgriffsanspruch gegen die Gesellschaft und - unter bestimmten Voraussetzungen – auch gegen den Kommanditisten. 5.1 Durch die Übernahme des Gesellschaftsvermögens erlischt zwar…
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