(1) Dieses Bundesgesetz gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr. Als solche gelten Straßen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können.
(2) Für Straßen ohne öffentlichen Verkehr gilt dieses Bundesgesetz insoweit, als andere Rechtsvorschriften oder die Straßenerhalter nichts anderes bestimmen. Die Befugnisse der Behörden und Organe der Straßenaufsicht erstrecken sich auf diese Straßen nicht.
LAG · Landarbeitsgesetz 2021
§ 208 Verkehr in Betrieben
…dass ein möglichst wirksamer Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreicht wird. Die der Verkehrssicherheit dienenden Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960), BGBl. Nr. 159/1960, sind sinngemäß anzuwenden, soweit nicht durch zwingende betriebliche Notwendigkeiten eine Abweichung geboten erscheint. Solche Abweichungen sind in der…
EisbKrV · Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012
§ 2 Begriffsbestimmungen
…gilt als: 1. Eisenbahnkreuzung: schienengleicher Eisenbahnübergang gemäß § 1 Abs. 1; 2. Straße mit öffentlichem Verkehr: Straße gemäß § 1 Abs. 1 StVO 1960; 3. Gefahrenzeichen „Bahnübergang mit Schranken“: das Straßenverkehrszeichen gemäß § 50 Z 6a StVO 1960; 4. Gefahrenzeichen „Bahnübergang ohne Schranken…
GeOL · Geschäftsordnung der Landesregierung
§ 2 Kollegiale Beschlussfassung
…sowie sonstiger Auszeichnungen des Landes; 9. Rechtsverordnungen, ausgenommen solche gemäß § 43 Abs. 1 lit. a und § 44a Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 52/2024, sowie ausgenommen solche, die im Zusammenhang…
ASOR-Durchführungsgesetz
§ 1 Anwendungsbereich
…die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (ASOR) und ist anzuwenden auf: 1. die Personenbeförderung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr (§ 1 Abs. 1 StVO 1960), die durchgeführt wird im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr a) zwischen den Gebieten zweier Vertragsparteien, b) von und nach dem Gebiet derselben Vertragspartei und gegebenenfalls im Rahmen solcher…
Parkometergesetz 2006
§ 1
…1) Die Gemeinde wird ermächtigt, durch Verordnung für das Abstellen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen gemäß § 25 der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960), BGBl. Nr. 159/1960, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 99/2005, die Entrichtung einer Abgabe auch für…
§ 5a
…1) Die Überwachung der Abgabenentrichtung in den gebührenpflichtigen Kurzparkzonen gemäß § 25 der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960), BGBl. Nr. 159/1960, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 99/2005, kann durch Erfassen der behördlichen Kennzeichen…
KflG · Kraftfahrliniengesetz
§ 13 Straßeneignung
…1) Die Straßeneignung von Bundesautobahnen und Bundesschnellstraßen (BStG 1971, BGBl. Nr. 286) für den Kraftfahrlinienbetrieb wird unter Berücksichtigung etwaiger Einschränkungen durch die StVO 1960, BGBl. Nr. 159, und durch das KFG 1967, BGBl. Nr. 267, angenommen. (2) Sofern keine Verordnung nach § 46 Abs. …
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