Vorbringen von Personen und andere bedeutsame Vorgänge sind derart schriftlich festzuhalten, dass ihr wesentlicher Inhalt nachvollzogen werden kann. Ein solcher Amtsvermerk ist jedenfalls vom aufnehmenden Organ und allenfalls von anderen Personen zu unterfertigen.
StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 50 Rechtsbelehrung
…sind. (3) Der Umstand der erteilten oder ergänzten Belehrung des Beschuldigten sowie eines Verzichts auf ein Recht des Beschuldigten ist schriftlich festzuhalten (§§ 95 und 96).…
§ 105 Bewilligung von Zwangsmitteln
…Gericht vorläufig mündlich bewilligt, hat das Gericht den wesentlichen Inhalt des Vorbringens der Staatsanwaltschaft und die Gründe für die Dringlichkeit in einem Amtsvermerk (§ 95) festzuhalten. Im Rahmen der Rufbereitschaft oder des Journaldienstes (§ 38, § 39 Gerichtsorganisationsgesetz – GOG, RGBl. 217/1896) darf eine Bewilligung…
§ 149 Augenschein und Tatrekonstruktion
…auch ein Sachverständiger im Rahmen der Befundaufnahme beauftragt werden. Art und Weise der Durchführung des Augenscheines und seine Ergebnisse sind in einem Amtsvermerk (§ 95) festzuhalten. (3) Eine Tatrekonstruktion hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Gericht zu erfolgen (§ 104).…
§ 56 Übersetzungshilfe
…ist nur zulässig, wenn er zuvor über sein Recht und die Folgen des Verzichts belehrt wurde. Belehrung und Verzicht sind schriftlich festzuhalten (§§ 95 und 96). Für den Verzicht eines festgenommenen Beschuldigten gilt § 57 Abs. 2 letzter Satz. (7) Ist der Beschuldigte gehörlos oder stumm, so…
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