Vertreter stehen Haftungsbeteiligten, Opfern, Privatbeteiligten, Privatanklägern und Subsidiaranklägern beratend und unterstützend zur Seite. Sie üben, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt wird, die Verfahrensrechte aus, die den Vertretenen zustehen. Als Vertreter kann eine zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft berechtigte, eine nach § 25 Abs. 3 SPG anerkannte Opferschutzeinrichtung oder eine sonst geeignete Person bevollmächtigt werden.
StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 75 Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogener Daten
…werde. Wird der Angeklagte rechtskräftig freigesprochen oder das Ermittlungsverfahren ohne Vorbehalt späterer Verfolgung eingestellt, so sind diese personenbezogenen Daten zu löschen. Die §§ 73 und 74 SPG bleiben hievon unberührt. (Anm.: Abs. 5 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 71/2014)…
§ 66 Opferrechte
…1) Opfer haben – unabhängig von ihrer Stellung als Privatbeteiligte – das Recht, 1. sich vertreten zu lassen (§ 73), 1a. eine schriftliche Bestätigung ihrer Anzeige zu erhalten (§ 80 Abs. 1), 1b. auf ehestmögliche Beurteilung ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit (§ 66a), 1c…
§ 236
…1) Macht sich ein Verteidiger (§ 48 Abs. 1 Z 5) oder ein Vertreter (§ 73), der nicht der Disziplinargewalt einer Standesbehörde unterliegt, eines solchen Verhaltens schuldig oder verletzt er die dem Gerichte gebührende Achtung, so kann er vom Schöffengericht mit…
§ 64 Haftungsbeteiligte
…um die Entscheidung über diese vermögensrechtlichen Anordnungen handelt, die Rechte des Angeklagten. (2) Haftungsbeteiligte können ihre Sache selbst führen oder sich vertreten lassen (§ 73).…
DV-StAG · Staatsanwaltschaftsgesetz-DV
Art. 1 § 8a Führung des Ermittlungsakts
…Auf der Rückseite des Aktendeckels sind Vermerke (Name bzw. Aktenzahl und Datum) über den Anschluss von Privatbeteiligten, psychosoziale und juristische Prozessbegleitung, sonstige Vertreter (§ 73 StPO) sowie über Rechtsmittelentscheidungen, einschließlich gerichtlicher Entscheidungen über Anträge gemäß §§ 106, 108 und 195 StPO zu setzen. (3a) Wird ein aus dem elektronischen…
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