Dieses Bundesgesetz ist auf Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richteramtsanwärterinnen und Richteramtsanwärter anzuwenden.
RStDG · Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz
§ 211a Überleitung bestehender Dienstverhältnisse
…1) Die Bediensteten nach Art. 1 Abs. 1 werden nach den §§ 169c, 169d und 169e GehG übergeleitet. Abweichend von diesen Bestimmungen gelten dabei die Gehaltsgruppen als Verwendungsgruppen…
RPG · Rechtspraktikantengesetz
§ 9 Allgemeine Pflichten
…Gerichtspraxis fort. Eine Meldung oder Hinweisgebung gemäß § 58b zweiter Satz RStDG gilt als amtliche Mitteilung im Sinne des § 58 Abs. 1 RStDG und stellt keine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht gemäß § 4 des Informationssicherheitsgesetzes – InfoSiG, BGBl. I Nr. 23/2002, dar. Die Rechtspraktikantin oder…
§ 27a Zwecke der Tätigkeit als Rechtshörerin oder Rechtshörer
…1) Personen, die ein Studium des österreichischen Rechts an einer Universität zurücklegen (§ 2a Abs. 1 Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz – RStDG, BGBl. Nr. 305/1961) oder an einer ausländischen Hochschule ein rechtswissenschaftliches Studium absolvieren (§ 25), soll die Möglichkeit gegeben werden, als Rechtshörerin oder…
§ 8 Ausbildungsausweis und Beurteilung
…diesem abgegebene Beurteilung anzuführen sind. (2) Die Beurteilung der jeweils erbrachten Leistungen hat unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen der §§ 12 Abs. 1 und 2 sowie 54 Abs. 3 RStDG zu erfolgen. (3) Bei Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten, die eine Aufnahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst nicht anstreben, kann sich die Begründung der Beurteilung auf eine komprimierte…
BVwGG · Bundesverwaltungsgerichtsgesetz
§ 11 Geschäftsverteilungsausschuss
…1) Der Geschäftsverteilungsausschuss besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und fünf von der Vollversammlung aus ihrer Mitte gewählten Mitgliedern (Wahlmitglieder). Für die Wahlmitglieder sind von der…
§ 10 Personalsenat
…1) Der Personalsenat besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und fünf von der Vollversammlung aus ihrer Mitte gewählten Mitgliedern (Wahlmitglieder). Für die Wahlmitglieder sind von der…
§ 2 Zusammensetzung des Bundesverwaltungsgerichtes und Ernennung der Mitglieder
…1) Das Bundesverwaltungsgericht besteht aus folgenden Mitgliedern: 1. dem Präsidenten, 2. dem Vizepräsidenten und 3. den sonstigen Mitgliedern. (2) Der Präsident, der Vizepräsident und die sonstigen…
§ 22 Controlling
…1) Zur Sicherstellung einer zweckmäßigen, wirtschaftlichen, sparsamen und effizienten Besorgung der Aufgaben des Bundesverwaltungsgerichtes sind die Controllingstelle und der Controllingausschuss berufen. (2) Der Präsident hat unter…
PG 1965 · Pensionsgesetz 1965
§ 52 Gemeinsame Bestimmungen für Empfänger von Unterhaltsbeiträgen
…1) Auf Empfänger von Unterhaltsbeiträgen sind die Bestimmungen der §§ 25 bis 41b sinngemäß anzuwenden. (Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. I…
§ 1 Anwendungsbereich
…1) Dieses Bundesgesetz regelt die Pensionsansprüche der Bundesbeamten, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen. § 27 bleibt unberührt. (2) Bundesbeamte im Sinn dieses Bundesgesetzes – im folgenden…
§ 95k Erhöhung der Aufwertungsfaktoren 2025
…von Ruhebezügen, die erstmals im Kalenderjahr 2025 gebühren - ausgenommen nach Versetzungen in den Ruhestand gemäß den §§ 15c BDG 1979, 87a RStDG, 13c LDG 1984 und 13c LLDG, bei denen die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erst ab Jänner 2025 vorgelegen sind - sind die Beitragsgrundlagen anstelle der in…
§ 95j Erhöhung der Aufwertungsfaktoren 2024
…der Bemessung von Ruhebezügen, die erstmals im Kalenderjahr 2024 gebühren - ausgenommen nach Versetzungen in den Ruhestand gemäß den §§ 15c BDG 1979, 87a RStDG, 13c LDG 1984 und 13c LLDG, bei denen die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen erst ab Jänner 2024 vorgelegen sind - sind die Beitragsgrundlagen anstelle der in §…
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