RS0072433—OGH Rechtssatz
20. April 1971
an seinem Dienstort eine Wohnung zu finden, objektiv geeignet waren, einen Erfolg herbeizuführen, ist nicht von Bedeutung. Nach dem Wortlaut des letzten Halbsatzes des § 35 Abs 1 RGV kommt es nicht auf die Eignung des Verhaltens, sondern nur auf die Absicht als solche an, einen gemeinsamen Haushalt am neuen Dienstort nicht weiterzuführen.…