Bergwerksberechtigungen gelten als unbewegliche Sachen und sind Gegenstand der Eintragung in das Bergbuch.
MinroG · Mineralrohstoffgesetz
§ 40 Eintragung in das Bergbuch
…Eintragung in das Bergbuch § 40. Bergwerksberechtigungen gelten als unbewegliche Sachen und sind Gegenstand der Eintragung in das Bergbuch.…
§ 67a Ausnahme für bestimmte bergfreie mineralische Rohstoffe
…Ausnahme für bestimmte bergfreie mineralische Rohstoffe § 67a. Die §§ 40 bis 51, 52 Abs. 3 und 4, 55 bis 57, 62, 66 und 67 Abs. 1 gelten nicht für die im § …
§ 224 Vollziehung
…§ 146, soweit dieser das finanzbehördliche Vollstreckungs- und Sicherungsverfahren betrifft, ist der Bundesminister für Finanzen betraut. (3) Mit der Vollziehung der §§ 40, 42, 43, 55 Abs. 2, 56, 57, 62 Abs. 2, 63 Abs. 2, 66 Abs. 2, 70 Abs. 2, 143…
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