(1) Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit kann für einen Bergbau nach Maßgabe der untertägig beschäftigten Personen oder der Weitläufigkeit des Grubengebäudes mit Bescheid anordnen, dass ein Grubenrettungsdienst mit einer Grubenwehr und einer Grubenrettungsstelle eingerichtet sein muss, wobei die Anzahl der ausgebildeten Mitglieder der Grubenwehr nach Art und Umfang der Aufgaben so festzusetzen ist, dass der Grubenrettungsdienst seine Aufgaben verlässlich erfüllen kann.
(2) Die Mindeststärke der Grubenwehr hat zu betragen: ein Oberführer, ein Oberführer-Stellvertreter, zwei Truppführer, acht Grubenwehrmänner, ein Hauptgerätewart und ein Gerätewart. Die Grubenwehr ist aus zuverlässigen Personen zu bilden. Diese müssen Erfahrung in untertägigen Bereichen aufweisen.
(3) Die Aktionseinheit in der Grubenwehr ist der Trupp. Er besteht aus einem Truppführer und in der Regel vier Grubenwehrmännern.
(4) Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit kann für einen Bergbau nach Maßgabe der untertägig beschäftigten Personen mit Bescheid anordnen, dass ein Stützpunkt für technische Hilfeleistung eingerichtet werden muss.
MinroG · Mineralrohstoffgesetz
§ 187a Aufgaben der Hauptstellen für das Grubenrettungs- und das Gasschutzwesen
…und Arbeit hierüber zu berichten und Gutachten zu erstatten. 4. Nach den Regeln der montanistischen Wissenschaften und der Technik und nach Maßgabe des § 187d die Grundsätze insbesondere für a) die Organisation von Grubenwehren und Grubenrettungsstellen bzw. Gasschutzwehren und Gasrettungsstellen, die Trupps für technische Hilfeleistung, die ortskundigen Führer und ortskundigen…
§ 187c Betriebliche Grubenrettung
…betriebliche Grubenrettung). (2) Der Bergbauberechtigte hat jedem untertägig beschäftigten Arbeitnehmer jeweils einen umgebungsluftunabhängigen Selbstretter (Sauerstoffselbstretter) zur Verfügung zu stellen. (3) Soweit nicht nach § 187d eine Grubenwehr vorgeschrieben wurde, müssen bei jedem Bergbau, bei dem Personen unter Tage beschäftigt werden, mindestens zwei mit den Betriebsverhältnissen in den untertägigen Bereichen und…
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