(1) Fremdunternehmer haben der Behörde, soweit sie nicht ausschließlich Tätigkeiten gewerblicher Natur obertags durchführen, vor Aufnahme der ihnen vom Bergbauberechtigten übertragenen Tätigkeiten die für die Leitung und technische Aufsicht verantwortlichen Personen unter Angabe der Aufgabenbereiche und Befugnisse bekannt zu geben. § 126 zweiter Satz gilt sinngemäß.
(2) Ist es aus Gründen der Sicherheit erforderlich, hat die Behörde dem Fremdunternehmer mit Bescheid aufzutragen, mit der Leitung und technischen Aufsicht Personen zu betrauen, die den im § 127 genannten Erfordernissen entsprechen. Die Bestellung geeigneter Personen ist dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit unverzüglich anzuzeigen. §§ 128 und 130 gelten sinngemäß. § 132 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Fremdunternehmer bis zur Bestellung einer geeigneten anderen Person die ihm vom Bergbauberechtigten übertragenen Tätigkeiten einzustellen hat.
BB-V · Bohrlochbergbau-Verordnung
§ 4 Begriffsbestimmungen
…und Betriebsaufseher (§ 125 MinroG) sowie bei Durchführung der Tätigkeiten durch einen Fremdunternehmer die mit der Leitung und technischen Aufsicht betrauten Personen (§ 134 Abs. 2 MinroG); 2. „fremde Sachen“: alle Sachen, die weder im Eigentum des Bergbauberechtigten oder Fremdunternehmers stehen noch diesen zur Benützung überlassen worden sind; 3. „…
MinroG · Mineralrohstoffgesetz
§ 178 Allgemeine Anordnungsbefugnis der Behörden
… 1 Z 4, § 71 Abs. 1 und § 87 Abs. 1, eine der von Fremdunternehmern nach § 134 Abs. 1 den Behörden bekanntzugebenden Personen, der Betriebsleiter oder der verantwortliche Markscheider sowie deren jeweiliger Vertreter, ein Betriebsaufseher oder sonst ein Arbeitnehmer im §…
§ 193 Strafbestimmungen
…Vertreter (§ 125 Abs. 3), Betriebsaufseher, verantwortliche Markscheider, deren Vertreter (§ 135 Abs. 3) und die vom Fremdunternehmer nach § 134 Abs. 1 den Behörden bekanntzugebenden verantwortlichen Personen, die diesem Bundesgesetz, den auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen, sonstigen von den Behörden anzuwendenden Rechtsvorschriften oder…
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