Zur Vormerkung der Bestellung von Betriebsleitern und Betriebsaufsehern ist der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zuständig.
MinroG · Mineralrohstoffgesetz
§ 207 Überleitung der Rechtslage für Betriebsleiter, Betriebsleiter-Stellvertreter und Betriebsaufseher
…des § 125 Abs. 2 und 3 als Betriebsleiter oder Betriebsaufseher ausschließlich für diesen Betrieb. (2) Die Bergbauberechtigten haben der nach § 129 zuständigen Behörde bis zum Ablauf des 31. Dezember 1999 die im Abs. 1 genannten Personen, deren Aufgabenbereiche und Befugnisse bekanntzugeben. Die zuständige Behörde…
§ 125 Betriebsleiter und Betriebsaufseher
…allgemeinen Gefährdung, nicht in der Lage, den Betrieb oder die Betriebsabteilung den Erfordernissen der Sicherheit entsprechend zu leiten, so hat die zuständige Behörde (§ 129) dem Bergbauberechtigten die Unterteilung des Bergbaubetriebes in selbständige Betriebsabteilungen oder die Schaffung zusätzlicher selbständiger Betriebsabteilungen aufzutragen.…
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