Der Eichpflicht unterliegen
(Anm.: Z 1 aufgehoben durch Z 11, BGBl. I Nr. 72/2017)
2. Waagen, die für die Bestimmung der Masse verwendet oder bereitgehalten werden
a) bei der Ausübung der Heilkunde beim Wiegen von Patienten aus Gründen der ärztlichen Überwachung, Untersuchung und Behandlung,
b) bei Analysen in medizinischen und pharmazeutischen Laboratorien,
c) zur Herstellung und Kontrolle von Arzneimitteln,
3. Dosimeter für ionisierende Strahlung, die in der Heilkunde verwendet oder bereitgehalten werden, soferne sie nicht der messtechnischen Kontrolle gemäß § 12b unterliegen:
a) für Photonenstrahlung,
b) für von Beschleunigern erzeugte Elektronenstrahlung und
c) zur Bestimmung des Dosis-Längen-Produktes,
4. Meßgeräte zur Bestimmung von Kennwerten des Schalls einschließlich der zugehörigen Prüfeinrichtungen, wenn sie zur Feststellung einer Gesundheitsgefährdung oder der Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen verwendet oder bereitgehalten werden,
5. Meßgeräte zur Bestimmung der Aktivität von Radionukliden, wenn sie in der Heilkunde verwendet oder bereitgehalten werden, sofern sie nicht der messtechnischen Kontrolle gemäß § 12c unterliegen.
MEG · Maß- und Eichgesetz
§ 12
…Medizinprodukte mit Messfunktion im Sinne des Medizinproduktegesetzes, BGBl. Nr. 657/1996, in der jeweils geltenden Fassung, die gemäß § 11 Z 3 oder gemäß § 11 Z 5 der Eichpflicht unterliegen, sind nach den Bestimmungen des Medizinproduktgesetzes erstmalig in den Verkehr zu…
§ 15
…f) bei Mengenmessgeräten für thermische Energie (Wärmezähler, Kältezähler), g) bei mechanischen Messgeräten zur Bestimmung der Schüttdichte von Getreide (Getreideprober), h) bei Waagen gemäß § 11 Z 2 lit. a für die schulärztliche Betreuung gemäß § 66 des Schulunterrichtsgesetzes – SchUG, BGBl. Nr. 472/1986 in der…
§ 65 2. Eichpflicht
…13 besteht ab 1. Jänner 2013. (4) Eine Eichpflicht für Dosimeter für ionisierende Strahlung für die Bestimmung des Dosis-Längen-Produktes gemäß § 11 Z 3 lit. c besteht ab 1. Jänner 2013.…
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