(1) Der Bundesminister für Gesundheit kann mit Verordnung Ausnahmen von Vorschriften dieses Bundesgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen erlassen, wenn die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln ernstlich gefährdet ist.
(2) Die Verordnung gemäß Abs. 1 ist aufzuheben, wenn die Gefahr, die Anlass für die angeordneten Ausnahmen war, nicht mehr besteht.
LMSVG · Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz
§ 7 Verordnungsermächtigung in Krisenzeiten
(1) Der Bundesminister für Gesundheit kann mit Verordnung Ausnahmen von Vorschriften dieses Bundesgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen erlassen, wenn die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln ernstlich gefährdet ist. (2) Die Verordnung gemäß Abs. 1 ist aufzuheben,…
§ 3 Begriffsbestimmungen
…EG) Nr. 1334/2008. 6. Verarbeitungshilfsstoffe: Stoffe gemäß Art. 3 Abs. 2 lit. b der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008. 7. Gebrauchsgegenstände: a) Materialien und Gegenstände gemäß Art. 1 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004; b) Materialien und Gegenstände, die bestimmungsgemäß…
§ 39 Maßnahmen
…Grenzwerte von Kontaminanten und Rückständen, ausgenommen bei Wasser für den menschlichen Gebrauch, jedenfalls unzulässig ist; 6. die Verwendung zu anderen als den ursprünglich vorgesehenen Zwecken; 7. die unschädliche Beseitigung; 8. die Rücksendung an den Ursprungsort im Falle des grenzüberschreitenden Verbringens; 9. die Rücknahme vom Markt oder den Rückruf vom Verbraucher; 10…
§ 28 Beauftragung
…Tierärzte und amtlichen Fachassistenten anzuhören und nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis zu entscheiden. Die Bestimmungen über die Befangenheit gemäß § 7 AVG und § 47 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 gelten sinngemäß. Interessenskonflikte mit sonstigen beruflichen Tätigkeiten insbesondere der Tätigkeit als Amtstierarzt gemäß Tierärztegesetz (TierÄG…
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