(1) Besteht die Gefahr, dass unrechtmäßig eingeführtes Kulturgut einer Rückgabe an den Mitgliedstaat oder Vertragsstaat, aus dessen Hoheitsgebiet das Kulturgut unrechtmäßig verbracht wurde, entzogen wird, so hat die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde auf Antrag des Bundesdenkmalamts bzw. – in Fällen, die Archivalien gemäß § 25 DMSG, betreffen – des Österreichischen Staatsarchivs das Kulturgut zu verzeichnen oder seine zwangsweise Verwahrung oder andere geeignete Sicherungsmaßnahmen anzuordnen.
(2) Gegen Bescheide gemäß Abs. 1 steht dem Bundesdenkmalamt bzw. dem Österreichischen Staatsarchiv als Partei das Recht zu, wegen Rechtswidrigkeit Beschwerde gemäß Art. 132 Abs. 5 und Revision gemäß Art. 133 Abs. 8 des Bundes-Verfassungsgesetzes, BGBl. Nr. 1/1930, in der jeweils geltenden Fassung, zu erheben.
KGRG · Kulturgüterrückgabegesetz
§ 22 Sicherungsmaßnahmen
(1) Besteht die Gefahr, dass unrechtmäßig eingeführtes Kulturgut einer Rückgabe an den Mitgliedstaat oder Vertragsstaat, aus dessen Hoheitsgebiet das Kulturgut unrechtmäßig verbracht wurde, entzogen wird, so hat die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde auf Antrag des Bundesdenkmalamts bzw. – in Fäll…
§ 23 Strafbestimmungen
…4 nach Österreich einführt oder entgegen den Bestimmungen des § 9 Z 1 entgeltlich oder unentgeltlich übereignet oder 2. Sicherungsmaßnahmen gemäß § 22 vereitelt oder gegen sie verstößt, ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu 50 000 € zu bestrafen. Der Versuch ist ebenfalls…
§ 16 Ersatz von Kosten
…voraussichtlich verbundenen Aufwendungen sowie die mit den notwendigen Maßnahmen für die physische Erhaltung des Kulturgutes verbundenen Kosten (wie etwa Kosten für Sicherungsmaßnahmen gemäß § 22) dem bzw. der Beteiligten zu ersetzen, der bzw. die diese Auslagen trägt bzw. getragen hat. (3) Der ersuchende Mitgliedstaat hat die vom Gericht gemäß §…
§ 6 Zentrale Stellen in Österreich
…sofern die Überprüfung innerhalb von sechs Monaten nach der Mitteilung gemäß Z 2 erfolgt, 4. zur Sicherung von Kulturgut nach Maßgabe des § 22 beizutragen, wenn die Überprüfung nach Z 3 innerhalb der dort festgelegten Frist erfolgt, 5. die Rolle eines Vermittlers zur Erzielung einer gütlichen Einigung zwischen…
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