Unterlassungsklage wegen Facebook-Like: Streitwert und Zuständigkeit—OLG Wien Entscheidung
1R58/25v08. Mai 2025
… 2 JN (EUR 5.000), und damit nicht der Anwaltspflicht unterliegend, als angemessen. Einen gewissen Anhaltspunkt für eine solche Bewertung liefere auch § 59a JN für Verfahren wegen erheblicher Verletzung von Persönlichkeitsrechten in einem elektronischen Kommunikationsnetz (§ 549 ZPO). Der Aufwand zur Herstellung und Aufrechterhaltung des vom Kläger behaupteten…