Die Schriftführer haben den Präsidenten bei der Erfüllung seiner Obliegenheiten, insbesondere bei Verlesungen im Nationalrat und bei der Ermittlung der Ergebnisse der Abstimmungen (Stimmenzählungen), zu unterstützen.
Sinne der genannten Rechtsvorschriften vor. Der VfGH verkennt nicht, dass es besondere Konstellationen geben kann, in denen vergleichbare Maßnahmen im Interesse der Sicherheit iSd §16 GOG getroffen werden dürfen. Solche Voraussetzungen liegen freilich hier nicht vor: Bei einer Konstellation wie im vorliegenden Fall (die Aufzeichnung einer mündlichen Verhandlung mit einem Mobiltelephon…
24.12.1910, RGBl. 1/1911, der Verordnung des Justizministers vom 8.1.1911, RGBl. 5, und in dem Gesetz vom 27.11.1896, RGBl. 217 (GerichtsorganisationsG - GOG), festgelegt. Gemäß §16 Abs1 GOG stand dem Präsidenten des OLG die Zulassung zur Gerichtspraxis zu. Gegen die Verweigerung war die binnen vierzehn Tagen einzubringende Beschwerde an den BMJ zulässig. Gegen…
…Hausverbote oder Identitätskontrollen. 2.2. Die Erläuterungen zur Regierungsvorlage (Erläut zur RV 1685 BlgNR 24. GP 31 f.) führen im Hinblick auf §16 GOG Folgendes aus: "Die internen Sicherheitsrichtlinien der Justiz sehen, gestützt auf das Hausrecht, bereits seit längerem Regelungen (auch) für die Erlassung von Hausverboten vor. In der…
…des genannten Gesetzes, und dem Gesetz vom 27. November 1896, RGBl. 217, womit Vorschriften über die Besetzung, innere Einrichtung und Geschäftsordnung der Gerichte erlassen werden (Gerichtsorganisationsgesetz-GOG) festgelegt. Gemäß §2 iVm. §3 Z1 und §5 Abs3 des Gesetzes vom 3. Juli 1945, StGBl. 47, - GOG 1945 - traten diese Vorschriften…
…§16 und 17 des Gesetzes vom 27. November 1896, RGBl. 217, womit Vorschriften über die Besetzung, innere Einrichtung und Geschäftsordnung der Gerichte erlassen werden (Gerichtsorganisationsgesetz - GOG), geregelt. Diese Vorschriften traten gemäß §2 iVm §3 Z1 und §5 Abs3 des Gesetzes vom 3. Juli 1945, StGBl. 47 (GOG 1945…
…Am 6. Februar 1986 wurde er zum Doktor der Rechte promoviert und mit Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien vom 4.Dezember 1986 gemäß § 16 Abs.1 GOG ab 1.Jänner 1987 als Rechtspraktikant für die Dauer eines Jahres im Sprengel des Oberlandesgerichtes Wien zugelassen. Der Ausbildungsbeitrag betrug monatlich S 11.135 brutto. Mit…
…Dezember 1910, RGBl. 1/1911, der V des Justizministers vom 8. Jänner 1911, RGBl. 5, und in dem Gesetz vom 27. November 1896, RGBl. 217 (Gerichtsorganisationsgesetz - GOG), festgelegt. Gemäß §16 Abs1 GOG stand dem Präsidenten des Oberlandesgerichtes die Zulassung zur Gerichtspraxis zu. Gegen die Verweigerung war die binnen vierzehn Tagen einzubringende Beschwerde an den Bundesminister…
…b bis 2 d geregelten Ausbildungsverhältnisse keine Anwendung. Eine vergleichbare Situation bestand vor dem Inkrafttreten des Rechtspraktikantengesetzes BGBl. 1986/374 bezüglich der Rechtspraxis. Gemäß § 16 GOG stand dem Präsidenten des Oberlandesgerichtes die Aufnahme in die Gerichtspraxis (Rechtspraxis) zu. Der Verfassungsgerichtshof führte dazu aus (VfGHSlg 10.607), daß die Frage, ob ein Rechtsverhältnis…
…„sachliche Nachweise“ für die „Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit“ von Regelungen der Hausordnung zu erbringen (zur dogmatischen Einordnung der Hausordnung nach § 16 GOG als Verordnung vgl im Übrigen Fellner/Nogratnig , RStDG, GOG und StAG II 5.02 § 16 GOG Rz 2 mwN). Die Hausordnung entsprach der…
zur Überprüfung von Akten der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Keine Darlegung einer unmittelbaren und aktuellen Betroffenheit hins der vom Präsidenten des Landesgerichtes für Strafsachen Wien gemäß §16 Abs1 GOG für das dem Betrieb des Landesgerichtes für Strafsachen Wien und der Staatsanwaltschaft Wien gewidmete Gebäude erlassenen Hausordnung betreffend Regelungen über Sicherheitskontrollen.…
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