Den Inhabern von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen ist ein besonderer Freibetrag von 801 Euro jährlich bei Berechnung der Einkommensteuer (Lohnsteuer) abzuziehen.
S.WFG 2025 · Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2025
§ 13 Einkommen
…des § 25 EStG 1988 bb) abzüglich – der Werbungskosten gemäß § 16 EStG 1988 – des Freibetrags gemäß § 105 EStG 1988 (Opferausweisinhaber) – der Einkommensteuer (Lohnsteuer) b) zur Einkommensteuer veranlagt werden: aa) das Einkommen gemäß § 2 Abs 2 EStG 1988 bb) abzüglich…
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