(1) Bei einem Superädifikat wird das Pfandrecht durch pfandweise Beschreibung erworben.
(2) Die Pfändung kann nur für eine ziffernmäßig bestimmte Geldsumme stattfinden; die ziffernmäßige Angabe der vom Verpflichteten zu leistenden Nebengebühren ist nicht notwendig.
EO · Exekutionsordnung
§ 91 Pfändung von Superädifikaten
…Pfändung von Superädifikaten § 91. (1) Bei einem Superädifikat wird das Pfandrecht durch pfandweise Beschreibung erworben. (2) Die Pfändung kann nur für eine ziffernmäßig bestimmte Geldsumme stattfinden; die ziffernmäßige Angabe…
§ 94 Exekution zugunsten eines weiteren Gläubigers
…der Anmerkung ist der Gläubiger zu benennen, auf dessen Antrag die weitere Pfändung stattfindet, und es ist dessen vollstreckbare Forderung im Sinn des § 91 zu bezeichnen.…
Art. 7 (Anm.: Zu § 382e, RGBl. Nr. 79/1896)
…die mündliche Streitverhandlung erster Instanz im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes noch nicht geschlossen war. 5. § 82 Abs. 2 und § 91 Ehegesetz sind in der Fassung dieses Bundesgesetzes auf Ansprüche auf Aufteilung ehelichen Gebrauchsvermögens und ehelicher Ersparnisse auf Grund von Scheidungen, bei denen die mündliche Streitverhandlung…
§ 102 Superädifikate
…des Eigentums oder des Besitzes voranzugehen. Nach Bewilligung der Exekution hat das Exekutionsgericht von Amts wegen unverzüglich die pfandweise Beschreibung des Superädifikats (§§ 91 ff) zu Gunsten der vollstreckbaren Forderung des betreibenden Gläubigers anzuordnen. (2) Die bewilligte Zwangsverwaltung ist im Protokoll über die Vornahme der pfandweisen Beschreibung anzumerken…
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