Bei der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, eines Superädifikats oder eines Baurechts beträgt die Vergütung für
1. die Einführung eines einstweiligen Verwalters 25 Euro,
2. die Übergabe der Liegenschaft an den Ersteher 25 Euro und
3. die Schätzung oder Besichtigung einer Liegenschaft 25 Euro.
EO · Exekutionsordnung
§ 465 Zwangsversteigerung einer Liegenschaft
…Zwangsversteigerung einer Liegenschaft § 465. Bei der Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, eines Superädifikats oder eines Baurechts beträgt die Vergütung für 1. die Einführung eines einstweiligen Verwalters 25 Euro, 2. die…
§ 505 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen zur Gerichtsvollzieher-Vergütungs-Novelle 2023
…136/2023, treten mit 1. Jänner 2024 in Kraft. (3) § 461, § 462 samt Überschrift, § 464, § 465 Z 1 bis 3, § 466 samt Überschrift, § 467 Z 1 und 2, § 468, § 469 samt…
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