Alle in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für Personen sowohl weiblichen als auch männlichen Geschlechts.
EisbG · Eisenbahngesetz 1957
§ 237 Personenbezogene Bezeichnungen
…Personenbezogene Bezeichnungen § 237. Alle in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten gleichermaßen für Personen sowohl weiblichen als auch männlichen Geschlechts.…
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