Die Behörde kann die Konzession entziehen, wenn sich der Konzessionsinhaber trotz wiederholter Ermahnung so verhält, dass die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes der Eisenbahn oder des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn nicht mehr gegeben sind und dadurch die Sicherheit des Verkehrs auf der Eisenbahn wesentlich beeinträchtigt wird.
EisbG · Eisenbahngesetz 1957
§ 14e Konzessionsentziehung
…Konzessionsentziehung § 14e. Die Behörde kann die Konzession entziehen, wenn sich der Konzessionsinhaber trotz wiederholter Ermahnung so verhält, dass die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes der…
§ 12 Behördenzuständigkeit
…und § 28 Abs. 1; b) die Erklärung nach § 28 Abs. 6; c) die Entziehung der Konzession gemäß § 14e; 3. folgende Angelegenheiten von nicht vernetzten Nebenbahnen: a) die Entscheidung über Anträge nach §§ 14a, 14c, 14d und § 28 Abs. …
Rückverweise