Die §§ 84, 85 und 85b GOG gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass über die Beschwerde wegen behauptete Verletzungen solcher Rechte (Art. 130 Abs. 2a B-VG) ein Senat des Bundesverwaltungsgerichts entscheidet.
BVwGG · Bundesverwaltungsgerichtsgesetz
§ 27 Inkrafttreten
…tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. (9) § 4 Abs. 6, § 8 Abs. 7 und § 24a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 77/2023 treten mit 14. Juli 2023 in Kraft. (10) § 12a…
Sowohl das in § 24a BVwGG als auch das in § 24a BFGG normierte Beschwerderecht orientieren sich, hinsichtlich der Fristenbestimmung, an der Fristenbestimmung des § 24 Abs. 4 DSG (vormals §…
§ 24a BVwGG erklärt für das Beschwerdeverfahren wegen einer behaupteten Verletzung im Recht auf Datenschutz durch ein VwG in Ausübung seiner gerichtlichen Zuständigkeit gemäß Art. 130 Abs. 2a…
Aufgrund des ausdrücklichen Verweises des Gesetzgebers in § 24a BVwGG auf die Bestimmungen des GOG hat das BVwG im Fall eines stattgebenden Erkenntnisses im Beschwerdeverfahren gemäß Art. 130 Abs. 2a B-VG die Bestimmung des…
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