Soweit die Öffentlichkeit gemäß § 124 Abs. 3 von der mündlichen Verhandlung ausgeschlossen wurde, sind Mitteilungen an diese untersagt.
BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 128 Ausschluss der Mitteilung an die Öffentlichkeit
…Ausschluss der Mitteilung an die Öffentlichkeit § 128. Soweit die Öffentlichkeit gemäß § 124 Abs. 3 von der mündlichen Verhandlung ausgeschlossen wurde, sind Mitteilungen an diese untersagt.…
…Teil des Spruches des erstinstanzlichen Disziplinarerkenntnisses wurde (ersatzlos) aufgehoben. Bestätigt wurden hingegen die Aussprüche über den Ausschluß des Inhaltes des Disziplinarerkenntnisses von der Veröffentlichung (§128 BDG 1979) sowie über die Abstandnahme von der Auferlegung einer Kostenersatzpflicht (§117 Abs2 BDG 1979). 3. Gegen den Bescheid der DOK richtet sich die vorliegende, auf…
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