Die Abgabenbehörden sind verpflichtet, in dem betreffenden Fall mit den ihnen zu Gebote stehenden rechtlichen Mitteln unverzüglich den der Rechtsanschauung des Verwaltungsgerichtes entsprechenden Rechtszustand herzustellen.
…den Materialien (Erläut zur RV 1352 BlgNR 25. GP, 18) geht der Begriff der 'besonderen Schwierigkeiten rechtlicher Art' auf die Regelung des §282 Abs1 BAO idF vor BGBl I 14/2013 zurück. Diese Bestimmung regelte die Frage, unter welchen Voraussetzungen im Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat die Entscheidung über…
…vor Erlassung dieser Bescheide befunden hat ( § 278 Abs. 3 BAO ). Die Verpflichtung der Abgabenbehörde zur Durchführung der erforderlichen ergänzenden Ermittlungen ergibt sich aus § 282 BAO . Schließlich konnte das Gericht auch nicht bereits jetzt endgültig über die Wiederaufnahmebescheide absprechen, zumal nach § 303 Abs. 1 lit. b BAO neue Tatsache oder…
…Feststellung der Unzuständigkeit des Finanzamtes Salzburg Stadt durch das Bundesfinanzgericht am 1.6.2018 wirksam ein. Ein Verstoß des Finanzamtes Salzburg-Stadt gegen die Verpflichtung gemäß § 282 BAO , wonach den der Rechtsanschauung des Bundesfinanzgerichts entsprechende Rechtszustand unverzüglich herzustellen ist, ist nicht zu erkennen. 3.2. Rechtzeitigkeit - § 240 BAO lautet: § 240. (1) Bei…
…Schwierigkeiten rechtlicher Art" aufweist. Nach den Erläuterungen zur RV, 1352 BlgNR 25. GP, 18, geht der Begriff der "besonderen Schwierigkeiten rechtlicher Art" zurück auf § 282 Abs. 1 BAO idF vor BGBl I Nr. 14/2013 (Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit 2012) und soll sicherstellen, dass Verfahrenshilfe nur für überdurchschnittlich schwierige, durch die Judikatur nicht geklärte Rechtsfragen gewährt…
…Verfahrenshilfe jedenfalls voraus, dass die im jeweiligen Beschwerdeverfahren strittigen Rechtsfragen besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art aufweisen. Der Begriff der besonderen Schwierigkeiten rechtlicher Art geht auf § 282 Abs. 1 BAO idF vor dem FVwGG 2012 zurück und soll nach den Gesetzesmaterialien sicherstellen, dass Verfahrenshilfe nur für überdurchschnittlich schwierige, durch ständige Judikatur noch nicht geklärte Rechtsfragen…
…mitbestimmt. Insgesamt sind daher die Voraussetzungen dafür gegeben, die Kosten der Wohnung am Arbeitsplatz steuerlich geltend zu machen." Weiters betonte das Bundesfinanzgericht, dass über § 282 BAO in den Einkommensteuerverfahren eine Bindungswirkung für die belangte Behörde besteht. Revision wurde von der belangten Behörde nicht erhoben. Rechtswidrig hat die belangte Behörde in den…
…haushaltszugehörige Kinder habe und ihm daher der Alleinverdienerabsetzbetrag in Höhe von € 669,00 für zwei Kinder zustehe. Des weiteren stellte er einen Antrag gemäß § 282 BAO und einen Antrag nach § 284 BAO für den Fall der Weiterleitung an die zweiten Berufungsinstanz". Mit Beschwerdevorentscheidung vom 23. November 2010 wurde die Einkommensteuer…
…für die Bewilligung von Verfahrenshilfe, dass die zu entscheidenden Rechtsfragen "besondere Schwierigkeiten rechtlicher Art" aufweisen. Der Begriff der besonderen Schwierigkeiten rechtlicher Art geht auf § 282 Abs. 1 BAO idF vor dem FVwGG 2012 zurück und soll nach den Gesetzesmaterialien sicherstellen, dass Verfahrenshilfe nur für überdurchschnittlich schwierige, durch ständige Judikatur noch nicht geklärte Rechtsfragen…
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