Für die Beschäftigung auf Arbeitsplätzen in einem von Streik oder Aussperrung betroffenen Betrieb dürfen Beschäftigungsbewilligungen nicht erteilt werden.
AuslBG · Ausländerbeschäftigungsgesetz
§ 10 Streik und Aussperrung
…Streik und Aussperrung § 10. Für die Beschäftigung auf Arbeitsplätzen in einem von Streik oder Aussperrung betroffenen Betrieb dürfen Beschäftigungsbewilligungen nicht erteilt werden.…
…eines geschlossenen Systems von Normen, die den Arbeitskampf regeln, aber auch aus dem Inhalt der wenigen Bestimmungen, die auf den Arbeitskampf Bezug nehmen (etwa § 10 AuslBG; § 9 AÜG; § 11 Abs 1 AMFG) wird der Grundsatz der Neutralität des Staates bei Arbeitskämpfen abgeleitet. Diese „aktive" Neutralität des Staates ist…
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