(1) Die allgemeine Beitragsgrundlage, die im Durchschnitt des Beitragszeitraumes oder des Teiles des Beitragszeitraumes, in dem Beitragspflicht bestanden hat, auf den Kalendertag entfällt, darf die Höchstbeitragsgrundlage nicht überschreiten. Als Höchstbeitragsgrundlage gilt der gemäß § 108 Abs. 1 und 3 festgestellte Betrag. Umfaßt der Beitragszeitraum einen Kalendermonat und hat für den ganzen Kalendermonat Beitragspflicht bestanden, so ist bei der Anwendung der Höchstbeitragsgrundlage der Beitragszeitraum jedenfalls mit 30 Tagen anzusetzen.
(2) Übt der Pflichtversicherte gleichzeitig mehrere die Versicherungspflicht begründende Beschäftigungen aus, so ist bei der Bemessung der Beiträge in jedem einzelnen Beschäftigungsverhältnis die Höchstbeitragsgrundlage zu berücksichtigen. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Pflichtversicherte außer der die Versicherungspflicht nach diesem Bundesgesetz begründenden Beschäftigung eine die Versicherungspflicht nach den Bestimmungen über die Krankenversicherung öffentlich Bediensteter begründende Beschäftigung ausübt.
(3) Abweichend von Abs. 1 darf für die nach § 4 Abs. 4 Pflichtversicherten die allgemeine Beitragsgrundlage, die im Beitragszeitraum auf den Kalendermonat entfällt, die monatliche Höchstbeitragsgrundlage nicht überschreiten. Als monatliche Höchstbeitragsgrundlage gilt
1. wenn keine Sonderzahlungen im Sinne des § 49 Abs. 2 bezogen werden, das 35fache,
2. sonst das 30fache
der Höchstbeitragsgrundlage nach Abs. 1.
Festsetzung des Anpassungsfaktors und der Pensionserhöhung für das Jahr 2006
§ 2
…2006 wie folgt zu erhöhen: Beträgt die Pension nicht mehr als 1 875 Euro monatlich (das ist das Fünfzehnfache der Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG), so ist sie mit dem Anpassungsfaktor nach § 1 zu vervielfachen, sonst beträgt die Erhöhung 46,88 Euro.…
Festsetzung des Anpassungsfaktors und der Pensionserhöhung für das Jahr 2009
§ 2
…wie folgt zu erhöhen: Beträgt die Pension nicht mehr als 2 412 € monatlich (das sind 60 % der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG), so ist sie mit dem Faktor 1,034 zu vervielfachen, sonst beträgt die Erhöhung 82,01 €.…
Festsetzung des Anpassungsfaktors und der Pensionserhöhung für das Jahr 2007
§ 2
…2007 wie folgt zu erhöhen: Beträgt die Pension nicht mehr als 1 920 € monatlich (das ist das Fünfzehnfache der Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG), so ist sie mit dem Anpassungsfaktor nach § 1 zu vervielfachen, sonst beträgt die Erhöhung 30,72 €.…
Bezügegesetz
Art. 8a § 49m Anwendung des APG
…des APG ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der Beitragsgrundlagensumme die Bemessungsgrundlage für den Pensionsbeitrag bis zur monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG tritt.…
Art. 2 § 12
…Jahr 2004 maßgeblichen Beitragssatzes von 22,79% anstelle des im Jahr 2004 maßgeblichen Beitragssatzes von 25,79% für Bezugsteile bis zur monatlichen Höchstbeitrags-grundlage nach § 45 ASVG für Bezugsteile über der monatlichen Höchstbeitrags-grundlage nach § 45 ASVG für Bezugsteile bis zur monatlichen Höchstbeitrags-grundlage nach § 45 ASVG für…
Art. 6 § 44n
…Sonderzahlungen um jeweils 11,7 Prozentpunkte, c) beträgt für die Teile der wiederkehrenden Leistung, die das Zweifache der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG übersteigen bis zu jenem Betrag, der dem Dreifachen der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG entspricht, sowie für die diesen Teilen entsprechenden…
AlVG · Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977
Art. 2 § 27 Altersteilzeitgeld
…40 bis 60 vH verringert haben, 3. auf Grund eines Kollektivvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder einer vertraglichen Vereinbarung a) bis zur Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 ASVG einen Lohnausgleich in der Höhe von mindestens 50 vH des Unterschiedsbetrages zwischen dem in den letzten zwölf vollen Kalendermonaten (bei kürzerer Beschäftigungszeit in einem…
GAG 2005 · Gemeindeangestelltengesetz 2005
§ 49b § 49b*)Altersteilzeit
…der Beendigung der Altersteilzeit sowie deren Unwirksamkeit im Fall des vorzeitigen Endes der Altersteilzeit. (3) Der Entgeltausgleich gebührt, bis zur monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 ASVG, in der Höhe von 50 v.H. des Unterschiedsbetrages zwischen dem in den letzten zwölf vollen Kalendermonaten vor dem Beginn der Altersteilzeit durchschnittlich gebührenden Entgelt…
AWSG · Austria Wirtschaftsservice-Gesetz
§ 2 Aufgaben der Gesellschaft
…Von Ruhe- und Versorgungsgenüssen aus direkten Leistungszusagen der Gesellschaft und des ERP Fonds, soweit diese die Höhe der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (§ 45 ASVG) überschreiten, ist von der Gesellschaft bzw. vom ERP Fonds, für jene Anteile, welchen den aus dem ASVG stammenden Teil übersteigen, ein Pensionssicherungsbeitrag nach Maßgabe folgender…
AMPFG · Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz
§ 2 Arbeitslosenversicherungsbeitrag
…Beitragsgrundlage für Pflichtversicherte entspricht der nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG), BGBl. Nr. 189/1955, geltenden allgemeinen Beitragsgrundlage bis zur Höhe der gemäß § 45 ASVG festgelegten Höchstbeitragsgrundlage. Beitragsgrundlage für gemäß § 3 Abs. 1 AlVG versicherte Personen ist nach Wahl der versicherten Person ein Viertel, die Hälfte oder…
W-BedG · Wiener Bedienstetengesetz
§ 59a Altersteilzeit
…10 ist nicht anzuwenden. (6) Der bzw. dem Bediensteten, mit der bzw. dem eine Altersteilzeit vereinbart wurde, gebührt bis zur monatlichen Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 45 ASVG ein Lohnausgleich in der Höhe von 50 % des Unterschiedsbetrages zwischen dem in den letzten zwölf Monaten vor dem Beginn der Altersteilzeit durchschnittlich gebührenden Entgelt…
§ 128 Folgebeschäftigung
…der bzw. des Bediensteten unbillig erschwert wird, 2. das für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührende Entgelt das Zwanzigfache der täglichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG nicht überschritten hat, 3. die Dienstgeberin oder eine ihrer Vertreterinnen bzw. einer ihrer Vertreter durch schuldhaftes Verhalten der bzw. dem Bediensteten begründeten Anlass zur vorzeitigen…
EUB-SVG · EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetz
§ 4 Sonderregelung für den Übertritt aus einer Erwerbstätigkeit, die dem NVG 2020 unterliegt, in ein Dienstverhältnis bei den Europäischen Gemeinschaften
…allerdings vom 30fachen der für das jeweilige Jahr, für das die Beiträge zu entrichten waren, in Geltung gestandenen Höchstbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung nach § 45 Abs. 1 ASVG, verzinst mit einem jährlichen Zinssatz von 3,9% für jeden vollendeten Kalendermonat nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres, bis zur Leistung dieses Betrages zu leisten. Dieser Betrag…
AngG · Angestelltengesetz
Art. 1 § 36 Konkurrenzklausel.
…sie im Rahmen eines Dienstverhältnisses getroffen wird, bei dem das für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührende Entgelt das Zwanzigfache der Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG nicht übersteigt. Allfällige Sonderzahlungen sind bei der Ermittlung des Entgelts im Sinne des ersten Satzes außer Acht zu lassen.…
BThPG · Bundestheaterpensionsgesetz
§ 20 Anwendung des APG
…1 APG ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass anstelle der dort genannten Beitragsgrundlagensumme die Bemessungsgrundlage für den Pensionsbeitrag bis zur monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG zu erfassen ist. Die Zuordnung einer Bemessungsgrundlage zu einem Kalendermonat richtet sich danach, für welchen Zeitraum die ihr zugrunde liegende Geldleistung gebührt. 2. § …
§ 10 Pensionsbeitrag
…von 13,82% für Bezugsteile Der Beitrags-satz beträgt für Bundes-theaterbe-dienstete der Geburts-jahrgänge bis zur monatli-chen Höchst-beitrags-grundlage nach § 45 ASVG über der monatli-chen Höchst-beitrags-grundlage nach § 45 ASVG bis zur monatli-chen Höchst-beitrags-grundlage nach § 45 ASVG über…
BB-PG · Bundesbahn-Pensionsgesetz
§ 67 Anwendung des APG
…1 APG ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass anstelle der dort genannten Beitragsgrundlagensumme die Bemessungsgrundlage für den Pensionsbeitrag bis zur monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG zu erfassen ist. Die Zuordnung einer Bemessungsgrundlage zu einem Kalendermonat richtet sich danach, für welchen Zeitraum die ihr zugrunde liegende Geldleistung gebührt. 2. § …
§ 14c Verminderung des Witwen- und Witwerversorgungsbezuges
…14 Abs. 4) des überlebenden Ehegatten oder der überlebenden Ehegattin das Zweifache der für das Jahr 2012 geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG, so ist – solange diese Voraussetzung zutrifft – der Versorgungsbezug so weit zu vermindern, dass dieser Betrag nicht überschritten wird. Der Prozentsatz des so ermittelten…
PG 1965 · Pensionsgesetz 1965
§ 15c Verminderung des Witwen- und Witwerversorgungsbezuges
…15 Abs. 4) des überlebenden Ehegatten oder der überlebenden Ehegattin das Zweifache der für das Jahr 2012 geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG, so ist – solange diese Voraussetzung zutrifft – der Versorgungsbezug so weit zu vermindern, dass dieser Betrag nicht überschritten wird. Der Prozentsatz des so ermittelten…
§ 100 Anwendung des APG
…§ 56 geleistet wurde oder zu leisten war, entspricht der Bemessungsgrundlage dieses besonderen Pensionsbeitrages, höchstens jedoch der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG. 4. § 11 Z 3 APG ist auf Zeiten, für die kein Überweisungsbetrag nach § 308 ASVG geleistet wurde, nicht anzuwenden. (5…
§ 13a
…nach Abs. 1, die in dem in der linken Spalte der folgenden Tabelle genannten Prozentbereich der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (HBGL) nach § 45 ASVG liegen, anstelle des Beitrags nach den Abs. 2 und 2a in Verbindung mit § 91 Abs. 5 ein Beitrag in Höhe des…
RStDG · Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz
§ 57 Allgemeine Pflichten
…Abs. 5 ist nur anzuwenden, wenn der für den letzten Monat des aktiven Dienstverhältnisses gebührende Monatsbezug das Zwanzigfache der täglichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG überschritten hat.…
§ 100 Auflösung des Dienstverhältnisses
…Richterin oder des Richters unbillig erschwert wird, 2. der für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührende Monatsbezug das Zwanzigfache der täglichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG nicht übersteigt, 3. der Dienstgeber oder einer seiner Vertreterinnen oder Vertreter durch schuldhaftes Verhalten der Richterin oder dem Richter begründeten Anlass zum Austritt gegeben hat…
BezBegrBVG · Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre
§ 11 Inkrafttreten
…entsprechende Alterssicherungssysteme ergänzende Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgungsleistungen gehabt haben, wobei die Obergrenze für diese Personen das Dreieinhalbfache der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG beträgt. § 10 Abs. 5 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 46/2014 gilt nicht für…
§ 10 Sonstige Regelungen
…Bezüge oder Leistungen beziehen. (5) Ein Sicherungsbeitrag gemäß Abs. 4 Z 2 von Leistungen, die die jeweils geltende monatliche Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG übersteigen, darf höchstens 1. 10% für jenen Teil, der 100% der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage übersteigt, 2. 20% für jenen Teil, der 200% der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage übersteigt…
MDG · Musiklehrpersonen-Dienstrechtsgesetz – MDG
§ 98 § 98
…entsprechend der Jahresnorm herabgesetzten Teil des Monatsentgelts zuzüglich allfälliger Dienstzulagen, einer allfälligen Kinderzulage, den sonstigen entgeltlichen Leistungen und dem Entgeltausgleich die Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG, so ist der Entgeltausgleich so zu kürzen, dass die Summe die Höchstbeitragsgrundlage nicht übersteigt. (4) Soweit in diesem Gesetz Ansprüche nach dem Monatsentgelt einschließlich der…
§ 81 § 81
…das Fortkommen der Lehrperson unbillig erschwert wird, b) das für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührende Entgelt das Siebzehnfache der täglichen Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 ASVG nicht übersteigt, c) der Dienstgeber oder einer seiner Vertreter durch schuldhaftes Verhalten der Lehrperson begründeten Anlass zur vorzeitigen Auflösung oder zur Kündigung des Dienstverhältnisses gegeben…
FFGG · Forschungsförderungsgesellschaftsgesetz
§ 3 Aufgaben der Gesellschaft
…besondere Beachtung zu schenken. (5) Von Ruhe- und Versorgungsgenüssen aus direkten Leistungszusagen der Gesellschaft, soweit diese die Höhe der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage (§ 45 ASVG) überschreiten, ist von der Gesellschaft, für jene Anteile, welchen den aus dem ASVG stammenden Teil übersteigen, ein Pensionssicherungsbeitrag nach Maßgabe folgender Bestimmungen einzubehalten: 1. 5…
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