Unverständliche, unbestimmte sowie gesetz- oder sittenwidrige Bedingungen gelten als nicht beigesetzt.
…Inkrafttreten des neuen Erbrechts (grundsätzlich mit 1. 1. 2017; § 1503 Abs 7 Z 1 ABGB) gelten gemäß § 697 ABGB gesetz oder sittenwidrige Bedingungen als nicht beigesetzt. Hinsichtlich auflösender gesetz oder sittenwidriger Bedingungen trat gegenüber der früheren Rechtslage keine Änderung ein (vgl Apathy/Musger in…
…werden, wen die Erblasserin mit den "armen Kindern" gemeint habe. Es handle sich somit um eine einer gänzlich unverständlichen Bedingung gleichzuhaltenden Verfügung, die gemäß § 697 ABGB als nicht beigesetzt anzusehen sei. Der Stadt Wien als Trägerin der Jugendwohlfahrtspflege fehle damit die Antragslegitimation. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Stadt Wien Folge…
…ABGB 4 § 698 Rz 4; Eccher in Schwimann/Kodek, ABGB 4 § 698 Rz 4; vgl nunmehr ausdrücklich: § 697 ABGB idgF). Bei teilweiser Sittenwidrigkeit ist nach dem Zweck der Sittenwidrigkeit zu beurteilen, ob die Bedingung teilweise gültig oder zur Gänze ungültig ist (vgl Krejci in…
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