6Ob10/14k—OGH Entscheidung
26. Juni 2014
…grundbücherlichen Einverleibungen etc., etc., haben sohin meine Erben zur ungeteilten Hand, ohne Anrechnung auf dieses mein Vermächtnis und sohin zusätzlich zu übernehmen. Gemäß § 688 ABGB ist H***** R***** nach meinem Vortod berechtigt gegenüber meinen Erben die Sicherstellung des ihr zustehenden Vermächtnisses zu verlangen, falls sie dies wünscht. Dieses Vermächtnis habe…