Eine Nacherbschaft auf den Überrest liegt vor, wenn der Nacherbe nach dem Willen des Verstorbenen nur das erhalten soll, was beim Ableben des Vorerben noch übrig ist.
… 2015 enthielt keine Bestimmungen über die Substitution auf den Überrest. Die Zulässigkeit einer solchen Anordnung wurde aber nicht bezweifelt (RS0012537). Nunmehr enthält § 609 ABGB eine Definition der Nacherbschaft auf den Überrest. Diese liegt vor, wenn der Nacherbe nach dem Willen des Verstorbenen nur das erhalten soll, was beim Ableben…
…diese Verfügungsbeschränkung hinsichtlich der von ihm behaupteten werterhöhenden Investitionen in das auf der Liegenschaft vorhandene Wohnhaus im Ergebnis nicht eine unzulässige Pupillarsubstitution iSd § 609 ABGB (idF vor dem ErbRÄG 2015) bedeute, stellt sich dabei nicht, weil eine Hypothek nicht nur die Werterhöhung infolge der Investitionen umfassen würde. 5. …
…das der Zweitversterbende hinterlässt.” [2] Die Vorinstanzen erblickten in dieser Anordnung – von der Erbin unbekämpft – eine Nacherbschaft auf den Überrest (§ 609 ABGB idFd ErbRÄG 2015) zu Gunsten des Sohnes und nahmen eine entsprechende Beschränkung in den Einantwortungsbeschluss, mit dem die Verlassenschaft der Witwe aufgrund des Testaments…
…nicht als Realvertrag dar (Westermann in Münchener Kommentar zum BGB3, vor § 607 BGB Rz 7 mwN in FN 32; Häuser in Soergel, BGB12, § 609 ABGB Rz 1; Putzo in Palandt, BGB60, § 607 Rz 1, je mwN), womit die Hingabe des Darlehens nicht mehr konstitutives Element des Vertragsabschlusses, sondern Erfüllungshandlung…
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