Einem Gesetze darf in der Anwendung kein anderer Verstand beygelegt werden, als welcher aus der eigenthümlichen Bedeutung der Worte in ihrem Zusammenhange und aus der klaren Absicht des Gesetzgebers hervorleuchtet.
Eine Verordnung ist grundsätzlich nach der eigentlichen Bedeutung ihrer Worte (§ 6 ABGB), aber nicht nach der allfälligen verborgen gebliebenen Absicht des Verordnungsgebers zu verstehen. (VwGH 8.9.1976, 1305/75 = ZfV 1977/2 S 28)…
Recht der Erfüllung von Aufgaben zum allgemeinen Nutzen dient, welche auf eine andere Körperschaft übergehen, kann § 529 ABGB gemäß dem Zweck des Gesetzes ( § 6 ABGB ) nicht angewendet werden.…
…§ 1 AUG. 1919 spricht für diese Auslegung. Aus der eigentümlichen Bedeutung der Worte in ihrem Zusammenhang leuchtet die klare Absicht des Gesetzgebers hervor (§ 6 ABGB.), daß das Gesetz nicht mehr sagen wollte, als daß das Dienstverhältnis bereits eine bestimmte Zeit, ein Jahr, bestanden haben muß, ehe ein Urlaubsanspruch zum Entstehen…
besondere Eigenschaften des zu Bestellenden zwingend normiert. Weiters werden darunter auch die nach § 281 Abs 2 ABGB nominierten Personen nach Gesetzesauftrag und Gesetzeszweck (§ 6 ABGB) der Vereinssachwalterschaft fallen. Dass der Verfahrenssachwalter nicht nach § 281 Abs 3 ABGB zu bestellen ist, schließt jedoch nicht aus, einen Rechtsanwalt dennoch als für…
BAG bzw § 11 Abs 6 Satz 2, § 11 Abs 7 KJBG fällt schon nach der eigentümlichen Bedeutung dieses Wortes im gewöhnlichen Sprachgebrauch (§ 6 ABGB) nur die Zeit des eigentlichen Unterrichts, also jener Zeitraum, innerhalb dessen der Unterricht tatsächlich erteilt wird.…
…aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis entfallen zu lassen, sondern beim Bestand eines Versorgungsanspruches aus jedem öffentlichen Dienstverhältnis. Es ist der Revision zuzugeben, daß im § 6 ABGB. der sprachliche Ausdruck der Wortlaut und die klare Absicht des Gesetzgebers als Auslegungselemente einander gleichwertig gegenübergestellt werden. Aber von einer "klaren", dem Wortlaut der fraglichen…
…wenn der im Gesetz vorgeschriebene Altersunterschied bei der Bewilligung eines Adoptionsvertrages genauestens eingehalten werde. Diesen Ausführungen kann nicht beigepflichtet werden. Nach der Auslegungsregel des § 6 ABGB. darf einer gesetzlichen Bestimmung bei der Anwendung kein anderer Verstand (Sinn) beigelegt werden als der, der sich aus der eigentümlichen Bedeutung der Worte in ihrem…
…beschäftigten Arbeitnehmer erfaßt. Der Zweck der im ArbAbfG enthaltenen Ausnahmsbestimmungen läßt sich hingegen weder dem Gesetzestext noch den Gesetzesmaterialien entnehmen; dieser Zweck ist gemäß § 6 ABGB mit Hilfe objektiv-teleologischer Auslegung zu ermitteln, wobei interpretative Widersprüche zum Verfassungsrecht zu vermeiden sind (vgl. Bydlinski in Rummel ABGB Rz 20 und 21 zu…
Ob ein bestimmtes Verhalten "handelsüblich" ist oder nicht, kann schon nach der eigentümlichen Bedeutung dieses Wortes (§6 ABGB) regelmäßig erst dann beantwortet werden, wenn die tatsächlichen Handels- und Branchengepflogenheiten feststehen (Gratismontage von Skibindungen).…
…§ 46 Abs 1 ASGG vor, wenn sich das Rechtsproblem aus dem Wortlaut selbst oder aus der eigentümlichen Bedeutung der Worte in ihrem Zusammenhang (§ 6 ABGB) lösen läßt und diese Lösung in der Lehre nicht strittig ist (8 ObA 2352/96g; 9 ObA 24/97p; Kodek in Rechberger ZPO Rz 3…
…zugrundezulegen ist." Schon die Vorinstanzen haben zutreffend erkannt, dass auch bei Ermittlung des "äußersten möglichen Wortsinns" (vgl dazu Bydlinski in Rummel³ § 6 ABGB Rz 17 mwN), an dem die Gesetzesauslegung im engeren Sinn ihre Grenze findet, nicht davon ausgegangen werden kann, dass das Zusammentreffen von eigenen Bezügen (Aktiv…
…geltenden Fassung) hätte zur Anwendung kommen sollen, macht die Rechtsrüge (Z 9 lit b) nicht klar, verlangt doch die zum Beleg herangezogene Vorschrift des § 6 ABGB gerade nicht ein dem Wortlaut diamteral entgegengesetztes Gesetzesverständnis. Der Vollständigkeit halber sei festgehalten, dass die Norm des § 3 FinStrG in Bezug auf das gerichtliche…
…werden), ........ bis zu der Herstellung in den vorigen Stand ....... ein neuer Raum angewiesen werden". Schon nach der eigentümlichen Bedeutung dieser Worte in ihrem Zusammenhang (§ 6 ABGB.) kann die Gesetzesstelle nur dahin verstanden werden, daß eine vorübergehende Maßnahme ermöglicht werden soll, die nur so lange zu bestehen hat, bis der vorige Stand…
…keinesfalls übersehen hat, wird durch die Auslegung des normativen Teiles des Kollektivvertrages nach den Bestimmungen der § 6 f ABGB (vgl E 60 zu § 6 ABGB in MGA34; Posch in Schwimann, ABGB2 I Rz 39 zu § 6 ABGB) nicht verwischt, wie dies durch den unterschiedlichen Rang der Rechtsquellen (im Stufenbau) bei der Prüfung der Gesetzwidrigkeit von…
…erstmals mit diesen Fragen befaßte erkennende Senat hat zur Auslegung des § 105 a ASVG erwogen: Nach dem grundsätzlich analog auch im Sozialrecht anwendbaren § 6 ABGB (Bydlinski in Rummel ABGB Rz 2 zu § 6) darf dem § 105 a Abs 1 ASVG in der Anwendung kein anderer Verstand beigelegt werden…
…sein sollen, erweist sich somit als eine am bereits dargestellten Gesetzeszweck orientierte Präzisierung der schon aus der bisherigen Rechtslage hervorleuchtenden klaren Absicht des Gesetzgebers (§ 6 ABGB). Es bestehen daher keine Bedenken, § 1 Abs.3 Z 4 IESG a.F. dahin auszulegen, daß Abfertigungsansprüche nicht nur nach Maßgabe des Abs.4, sondern…
…bebauten Grundstücke betrifft. Vor allem aber darf nach der auf alle Gesetze (vgl. MGA, ABGB34, E 1 zu § 6) anzuwendenden grundsätzlichen Auslegungsregel des § 6 ABGB einem Gesetz in der Anwendung kein anderer Verstand beigelegt werden, als welcher aus der eigentümlichen Bedeutung der Worte in ihrem Zusammenhang und aus der klaren…
…erstmals mit diesen Fragen befaßte erkennende Senat hat zur Auslegung des § 105 a ASVG erwogen: Nach dem grundsätzlich analog auch im Sozialrecht anwendbaren § 6 ABGB (Bydlinski in Rummel ABGB Rz 2 zu § 6) darf dem § 105 a Abs. 1 ASVG in der Anwendung kein anderer Verstand beigelegt werden…
…und der Inhalt älterer Regelungen, an deren Stelle die auszulegende Norm getreten ist, von Bedeutung sein (vgl. Bydlinski in Rummel, ABGB, Rdz 19 zu § 6 ABGB), doch ist auf diese Auslegungsmittel erst zurückzugreifen, wenn die Ausdrucksweise der Norm zweifelhaft ist (Bydlinski aaO Rdz 25 zu § 6 ABGB; SZ 22/1…
…Einreihung der Außenstellenleiter in die DO.A kämen nur als mögliches Motiv der Kollektivvertragsparteien als Normgeber in Frage, das aber nach den maßgeblichen Auslegungsgrundsätzen des § 6 ABGB unbeachtlich sei, weil der Wortlaut und der Sinn der von der Klägerin bekämpften Einreihungsbestimmung klar und eindeutig sei. Was die Normgeber seinerzeit wirklich gewollt oder…
…werden kann. Insoweit sind die jeweils von allen Gesetzgebern (Bund wie Länder) gleichermaßen verwendeten Worte aus ihrer "eigentümlichen Bedeutung" einerseits und ihrem Zusammenhang andererseits (§ 6 ABGB) mit keinem unterschiedlichen Zweck und Inhalt ausgestattet. Daß Kindern und Minderjährigen schon aus ihrer biologischen Entwicklung heraus ein in den Obsorgeregelungen des Privatrechts (§§…
…Gesetze auszulegen (vgl. zuletzt SZ 54/73). Er hat sich jedoch in der Folge unter Berücksichtigung der kritischen Literatur (vgl. Bydlinski in Rummel zu § 6 ABGB Rz 1, Ertl, RZ 1973, 113; Jabornegg, Das Risiko des Versicherers 16 f) von dieser Rechtsansicht deutlich distanziert, ohne sie jedoch eindeutig abzulehnen. Nur bei…
…jenem Erkenntnis die Auffassung vertreten hat, daß § 21 GebG 1957 in der nunmehrigen Fassung schon nach der eigentümlichen Bedeutung seiner Worte (§ 6 ABGB) die Gebührenpflicht für die „Weiterbestellung“ eines Universitätsassistenten bzw. Oberassistenten begründet, selbst wenn die Dauer der Bestellung kein für die Höhe der Gebührenschuld…
…des Obersten Gerichtshofes - keine erhebliche Rechtsfrage dar, wenn sich das Rechtsproblem aus dem Gesetzeswortlaut selbst, aus der eigentümlichen Bedeutung der Worte in ihrem Zusammenhang (§ 6 ABGB) lösen lässt und diese Lösung in der Lehre unstrittig ist (RIS-Justiz RS0107154; RS0042824). Dies trifft hier zu. § 12 Abs 2 VersVG lautet: Ist…
…1409 ABGB richte oder wonach der Erwerber aufgrund des Eintritts in das Arbeitsverhältnis gemäß § 3 Abs 1 AVRAG umfassend für Altschulden hafte und § 6 Abs 1 ABGB mit seiner Beschränkung des Haftungsumfangs auf § 1409 ABGB nur auf jene Schulden anzuwenden sei, die nicht gemäß § 3 Abs 1 AVRAG übergegangen seien…
…Betriebsvereinbarungen sind die Grundsätze des ABGB zur Interpretation von Gesetzen heranzuziehen (RIS Justiz RS0050963, RS0010088; RS0008782 [T1, T3]; RS0008874; Posch in Schwimann³ § 6 ABGB Rz 39 ff). Die relevanten Bestimmungen der P-BV 3 lauten wie folgt: „Erbringung der Versorgungsleistungen § 11. (1) Die…
…§ 97 Abs 1 Z 2 ArbVG auszugehen. Bei der Auslegung der Betriebsvereinbarung vom 31.10.1989 sei nur vom objektiven Sinn des Normtextes gemäß den § 6 ff ABGB auszugehen. Es sei dabei nicht auf den subjektiven Willen des Normgebers abzustellen. Die Normadressaten hätten an der Erzeugung der Norm zumindest nicht unmittelbar mitgewirkt. Daran…
Lernhilfe und Lernförderung sind nicht als existenzsichernde Maßnahme weder im Sinne des BPGG noch der EinstV anzusehen. (Bloßer) Bildungsfortschritt ist - nach Wortlaut und Zielsetzung (§ 6 ABGB) des Gesetzgebers wie auch des Verordnungsgebers - nicht Gegenstand eines Pflegegeldanspruches.…
…§ 46 ASGG in der früheren, durch die ASGG-Nov 1994 noch nicht geänderten Fassung anwenden zu wollen, läßt sich mit der Auslegungsregel des § 6 ABGB, wonach auf die eigentümliche Bedeutung der Worte in ihrem Zusammenhang und auf die klare Absicht des Gesetzgebers abzustellen ist, nicht vereinbaren. Es kann dahingestellt bleiben…
…wurde erwogen: [16] 3.1. Für die Auslegung generell-abstrakter Normen sehen §§ 6 und 7 ABGB eine Reihe von Kriterien vor: § 6 ABGB stellt sowohl auf die „eigentümliche Bedeutung der Worte“, und zwar „in ihrem Zusammenhang“ ab, was der Wortinterpretation unter Berücksichtigung des Bedeutungszusammenhangs…
…daß er diese wenigstens 8 Tage vor dem Gerichtstag erhält; diese Vorschrift stellt jedoch - ihrem unmißverständlichen Wortlaut und der klaren Absicht des Gesetzgebers nach (§ 6 ABGB.) - bei der darin festgelegten 8-tägigen (Vorbereits )Frist ausdrücklich auf eine Vorladung (= Ladung) ab, worunter nach dem allgemeinen Sprachgebrauch eine Aufforderung, vor einer Behörde, besonders…
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