Der bloße Titel gibt noch kein Eigenthum. Das Eigenthum und alle dingliche Rechte überhaupt können, außer den in dem Gesetze bestimmten Fällen, nur durch die rechtliche Uebergabe und Uebernahme erworben werden.
Gewährleistung. "Ablieferung" im Sinne des § 933 ABGB ist nicht durchaus gleichbedeutend mit "Übergabe" im Sinne der §§ 425 ff ABGB.…
Das Gesetz hat die Ausnahme vom Eintragungsgrundsatz (§ 431 ABGB) normiert (§ 425 ABGB), weshalb außerhalb dieses Bereiches kein Platz für sogenanntes außerbücherliches Eigentum sein kann. Soweit der Eintragungsgrundsatz herrscht, bewirkt die bloße Übergabe der Liegenschaft nicht den Übergang…
…die unmittelbar auf ein bestehendes Recht einwirken, indem sie es übertragen, aufheben oder beschränken; Verfügungsgeschäfte sind vor allem die Übereignung von körperlichen Sachen (§§ 425 ff. ABGB), die Zession von Forderungen (§ 1392 ABGB) und die Verpfändung (§ 447 ABGB). Das Eigentumsrecht erwirbt nur jener Käufer, dem der Gegenstand des verpflichtenden Kaufvertrages…
…in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluß gefaßt: Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagende Partei hat die Kosten ihrer Revisionsbeantwortung selbst zu tragen. Begründung: §§ 380, 425 ABGB fordern für den abgeleiteten Eigentumserwerb ein gültiges Titelgeschäft und eine rechtliche Erwerbungsart. Nur das letztgenannte Verfügungsgeschäft ist hier für den strittigen Eigentumserwerb zu prüfen. Auch…
…die Voraussetzungen für eine Ersitzung nicht gegeben seien. Da das österreichische Grundbuchsrecht grundsätzlich vom Eintragungsprinzip ausgehe, sei außerhalb der ausdrücklich normierten Ausnahmen (wie etwa § 425 ABGB) kein Platz für sogenanntes außerbücherliches Eigentum im Sinne des Eventualbegehrens. Da das Leistungsbegehren auf Erteilung der Zustimmung zur Ab- und Zuschreibung die anderen Miteigentümer nicht…
Der Ersteher erwirbt das Eigentum an den versteigerten Fahrnissen nicht schon durch den Zuschlag; es muß auch ein Akt der Übergabe (§§ 425 ff ABGB) hinzutreten. Hängt die Entscheidung in diesem Belange nur von Rechtsfragen ab, so ist sie im Exekutionsverfahren zu treffen. Zu den bei der Einstellung der Exekution…
…hingewiesen hat – in den Feststellungen keine Grundlage, sodass darauf nicht einzugehen ist. 2.4 Das Gesetz hat die Ausnahmen vom Eintragungsgrundsatz normiert (§ 425 ABGB), weshalb außerhalb dieses Bereichs kein Platz für sogenanntes außerbücherliches Eigentum sein kann (5 Ob 183/75, SZ 48/104; RIS Justiz RS0011290…
…nach § 423 ff ABGB setze einen gültigen Titel und einen Modus voraus. Was einen Titel darstelle, sei in § 424 ABGB geregelt. Nach § 425 ABGB gebe der bloße Titel jedoch noch kein Eigentum. Das Eigentum und alle dinglichen Rechte überhaupt könnten nur durch die rechtliche Übergabe und Übernahme erworben werden…
…Partei als Vertragstitel zum Erwerb des Tankstellenunternehmens als organisierter Erwerbsgelegenheit anzusehen wäre, fehlte die Übergabe und damit die Verwirklichung der angestrebten Sachherrschaft iSd §§ 425 ff ABGB, also etwa eine Besitzanweisung an den Inhaber, seine Gewahrsame statt für den Veräußerer für den Erwerber auszuüben (vgl Spielbüchler in Rummel, ABGB, Rz 4 zu…
…Kläger habe an den vom Steinbruch abgesprengten Steinen deshalb noch kein Eigentum erworben, weil eine Übergabe der Steine an ihn nicht stattgefunden habe. Gemäß § 425 ABGB gebe der bloße Titel noch kein Eigentum; das Eigentum könne nur durch die rechtliche Übergabe und Übernahme erworben werden. Gemäß § 426 ABGB könnten dabei…
…das Grundbuch erforderlich (Intabulationsprinzip, § 431 ABGB). Auf Grund des Kaufvertrags vom 6./16. 2. 1990 als bloßem Titel hat der Kläger daher (gemäß § 425 ABGB) noch kein Eigentum an den gegenständlichen Grundstücksteilflächen, sondern nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf Eigentumsübertragung durch grundbücherliche Eintragung erworben, wobei die Ehefrau des Beklagten als bücherliche…
…nach der neueren Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs im Hinblick auf die Herrschaft des Intabulationsgrundsatzes des § 431 ABGB außerhalb des Bereichs von § 425 ABGB kein Platz für sogenanntes „außerbücherliches Eigentum“ sei und es sich im vorliegenden Fall um keine im Gesetz bestimmte Durchbrechung des Intabulationsprinzips handle, auch…
…ganzen Parzelle. So wie der bloße Titel noch kein Eigentum gibt, sondern zur Erwerbung des Eigentums noch die rechtliche Übergabe und Übernahme erforderlich ist (§ 425 ABGB.), so verschafft auch die Eintragung im Grundbuch als Übertragungsart von unbeweglichen Sachen bei Fehlen eines Erwerbstitels kein Eigentum. Die Beklagte ist daher als Nichteigentümerin der…
…ausführliche Begründung des Berufungsgerichts, wonach es mangels „Traditionswillens“ der Parteien („dinglicher Einigung“; vgl RS0011124; Eccher / Riss in KBB 6 § 425 ABGB Rz 1 mwN) am Modus für eine wirksame Übertragung des Eigentums am (ausgetauschten) Transformator von der Beklagten an den Kläger fehlt, sowie dessen (Hilfs…
…Recht erworben wird. Da das Fruchtgenußrecht zu den dinglichen Rechten zählt (§ 472 ABGB), setzt sein mittelbarer Erwerb die rechtliche Übergabe und Übernahme voraus (§ 425 ABGB). Soll es an unbeweglichen Sachen begründet werden, kommt hiefür gemäß §§ 431, 445, 481 Abs 1 ABGB nur die Einverleibung in den dazu bestimmten…
…Eigentumserwerb ist außer einem tauglichen Titel, der gemäß § 424 ABGB auch in einem richterlichen Ausspruch liegen kann, die rechtliche Übergabe und Übernahme erforderlich (§ 425 ABGB). Zur Übertragung des Eigentums an Liegenschaften bedarf es gemäß § 431 ABGB der Intabulation. Mangels Einverleibung des Eigentumsrechtes an dem dem Beklagten gehörenden Hälfteanteil der…
…unterstellt werden soll, zugleich mit der Ablieferung, also noch rechtzeitig - erklärten Eigentumsvorbehalts. Sie hängt davon ab, ob man die "rechtliche Übergabe und Übernahme" iSd § 425 ABGB als eigenständigen dinglichen Vertrag oder als bloßen "Realakt", allenfalls Erfüllungsakt zu der bereits im Grundgeschäft enthaltenen dinglichen Einigung begreift. Richtig ist, daß insoweit immer noch…
…auch nur ein einseitiges Rechtsmittelverfahren mit striktem Neuerungsverbot (§ 122 Abs 2 GBG). Das dem österreichischen Recht eigene Prinzip der kausalen Tradition dinglicher Rechte (§ 425 ABGB) finde im Prinzip des bücherlichen Vormanns (§§ 21 bis 25 GBG) sein Korrelat, das bei originärem außerbücherlichen Erwerb dennoch die - allenfalls durch Klage zu…
…in die öffentlichen Bücher (§ 431 ABGB) nicht erwerben. Außerbücherliches Eigentum erwerbe er deshalb nicht, weil keiner der gesetzlich normierten Fälle außerbücherlichen Eigentumserwerbes vorliege (§ 425 ABGB; JBl. 1976, 144). Die mangelnde Verfügungsfähigkeit der Beklagten hindere demnach - zumindest derzeit - die Erfüllung des wesentlichen Zwecks des geschlossenen Tauschvertrages. Der Irrtum über diesen Mangel…
…– hier in Ansehung des Schenkungsvertrags zwischen der Verstorbenen und ihrem Stiefsohn nicht vorliegende – Ausnahmen vom Eintragungsgrundsatz (§ 431 ABGB) normiert (§ 425 ABGB), weshalb außerhalb dieses Bereichs kein Platz für sogenanntes außerbücherliches Eigentum sein kann. Soweit der Eintragungsgrundsatz herrscht, bewirkt die bloße Übergabe der Liegenschaft nicht den Übergang…
…42/18k mwN; RIS Justiz RS0011111), dass das Gesetz – hier nicht vorliegende – Ausnahmen vom Eintragungsgrundsatz (§ 431 ABGB) normiert hat (§ 425 ABGB), weshalb außerhalb dieses Bereichs kein Platz für sogenanntes außerbücherliches Eigentum sein kann. Soweit der Eintragungsgrundsatz herrscht, bewirkt die bloße Übergabe der Liegenschaft daher nicht den…
…das Patentregister erworben und gegen Dritte wirksam wird, kann sich, wie bei jedem vom Recht eines Vormannes abgeleiteten Erwerb, nur auf die Erwerbsart (vgl § 425 ABGB) und nicht auf den Titel (vgl § 424 ABGB) beziehen, weil sonst zu keiner Zeit ein obligatorischer Anspruch auf Vertragserfüllung bestünde. Damit besteht aber zwischen…
das Patentregister erworben und gegen Dritte wirksam wird, kann sich, wie bei jedem vom Recht eines Vormannes abgeleiteten Erwerb, nur auf die Erwerbsart (vgl § 425 ABGB) und nicht auf den Titel (vgl § 424 ABGB) beziehen, weil sonst zu keiner Zeit ein obligatorischer Anspruch auf Vertragserfüllung bestünde. Damit besteht aber zwischen…
…vorliegende Fall ist nun dadurch gekennzeichnet, dass ein sogenanntes Streckengeschäft bzw eine mittelbare Leistung ( Spielbüchler aaO § 367 ABGB Rz 10, § 425 ABGB Rz 5) vorliegt, weil es zwar eine Kette von zwei Kaufverträgen, jedoch eine Übergabe nur im Verhältnis der (klagenden) Importeurin und Vorbehaltsverkäuferin zum beklagten…
…aus, zum Ausdruck bringen. Die in der Revision bemängelte Formulierung gründet sich auf ein etwas verkürzt wiedergegebenes Literaturzitat ( Spielbüchler in Rummel ³ I, § 425 ABGB Rz 6), das jedoch auf den Fall eines ausschließlichen Drittbesitzers abzielt, zumal im selben Absatz des Kommentars der mittelbare Besitz des Anweisenden für genügend…
…Verkäufer Eigentümer geworden. Das Gesetz hat, worauf zuletzt mit überzeugenden Argumenten Bydlinski in Klang[2] IV/2, 120 hinwies, die Ausnahmen vom Eintragungsgrundsatz normiert (§ 425 ABGB), weshalb außerhalb dieses Bereiches kein Platz für sogenanntes außerbücherliches Eigentum sein kann. Deshalb kann auch dem Grundbuchgesuch der Antragsteller und nunmehrigen Revisionsrekurswerber nicht der Charakter…
…Quantitätseigentum), nicht aber von Bruchteilseigentum (Quoteneigentum) käme daher im vorliegenden Fall überhaupt in Betracht;, auch er muß aber aus folgenden Gründen verneint werden: Gemäß § 425 ABGB gibt der bloße Titel noch kein Eigentum; das Eigentum kann vielmehr nur durch die rechtliche Übergabe und Übernahme erworben werden. Bei beweglichen Sachen kommen hiefür…
…a. O., S. 325). Dies gilt auch für den Fall des Eigentumserwerbes aus einem Erbteilungsübereinkommen, wie sich aus dem Zusammenhalte der Bestimmungen der §§ 425 ff. und § 846 ABGB. ergibt (dazu Klang in Komm.[2]. III, S. 1137). Da in dem bloßen Abschluß eines außergerichtlichen, dem Verlassenschaftsgericht nicht einmal zur Kenntnis gebrachten Erbteilungsübereinkommens - entgegen…
…Schenkung unanfechtbar machen (SZ 32/108). Bei Liegenschaften ist die in § 431 ABGB erwähnte Übertragung des Eigentumsrechtes durch Verbücherung die Übergabe iS des § 425 ABGB. Daraus folgt, daß jedenfalls die Einverleibung des Eigentumsrechtes des Beschenkten den Abschluß des Notariatsaktes entbehrlich macht, dies ohne Rücksicht darauf, ob zusätzlich eine körperliche Übergabe…
…Vertrag (§ 424 ABGB). Der bloße Titel gibt jedoch noch kein Eigentum. Dieses kann regelmäßig nur durch die rechtliche Übergabe und Übernahme erworben werden (§ 425 ABGB). Der Übernehmer erwirbt mit Zustimmung des Übergebers unmittelbar oder mittelbar Besitz und verwirklicht dadurch seinen Erwerbswillen in der jeweils erwünschten Form. Die Willensübereinstimmung folgt regelmäßig…
…den Beschädiger geltend zu machen. Dieses direkte Klagerecht des Vorbehaltskäufers, das nicht nur in einem Teil der Lehre (vgl Klang[2] II 311, zu § 425 ABGB bei Anm 49), sondern auch in der Entscheidung des Reichsgerichtes, RGZ 170, 1 und des Bundesgerichtshofes vom 25. 1. 1957, Lindenmaier - Möhring, § 823 BGB…
…etwa hiebei entstehenden Ausfall sowie Spesen und Zinsen dem ursprünglichen Ersteher anzulasten. Vor Bezahlung des Bruttopreises werden die erstandenen Gegenstände nicht ausgefolgt. Nach § 425 ABGB gibt der Titel der mittelbaren Erwerbung noch kein Eigentum. Dieses kann, außer den in dem Gesetz bestimmten Fällen, nur durch die rechtliche Übergabe und Übernahme…
…ihrer Wohnung an der Kartothek weiter arbeiten könne, steht dem Tatbestand einer traditio brevi manu nicht entgegen. Selbstverständlich kann die rechtliche Übergabe und Übernahme (§ 425 ABGB) nur auf den Inhalt jener 3 Kisten und des Koffers bezogen werden, die sich damals in der Gewahrsame der klagenden Partei befanden. Es besteht auch…
…der Voraussetzung des § 502 Abs. 4 Z 1 ZPO zulässig ist. A) Zu der Revision des Klägers: Nicht mehr strittig ist, daß gemäß § 425 ABGB der bloße Titel noch kein Eigentum verschafft, das Eigentum und alle dinglichen Rechte überhaupt - außer in den im Gesetz bestimmten Fällen - nur durch die rechtliche…
…vor, weil bücherliche Rechte ja nach österreichischem bürgerlichen Recht nur mittels Titulus und Modus begründet werden können und daher erst dadurch eingeräumt werden (§ 425 ABGB). Die mangelnde Kenntnis der Beklagten über die Benachteiligungsabsicht ihres Ehegatten steht fest, nicht aber ihre Kenntnismöglichkeit darüber. Zu diesem Thema ist das Verfahren noch nicht…
…ABGB) im Sinne einer von der Einigung der Parteien getragenen Willenserklärung (Koziol/Welser aaO; Klicka aaO). Jener Akt, der dann diese rechtliche Erwerbsmöglichkeit realisiert (§ 425 ABGB), heißt Modus und besteht bei (wie hier) unbeweglichen Sachen (Liegenschaften) in der Eintragung in das Grundbuch (§ 431 ABGB; Koziol/Welser aaO und 320; Klicka…
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