5Ob128/03i—OGH Entscheidung
08. Juli 2003
…oder wenigstens Besitzer des streitgegenständlichen Ölbilds (und nicht etwa des Kaseinbilds) gewesen, ist durch die relevanten Gesetzesbestimmungen und die dazu ergangene Judikatur gedeckt. § 369 ABGB bestimmt, dass derjenige, der die Eigentumsklage übernimmt, den Beweis führen muss, dass die Sache, deren Herausgabe er vom Beklagten begehrt, sein Eigentum sei. Unterstellt man…