Das minderjährige Kind hat die Anordnungen der Eltern zu befolgen. Die Eltern haben bei ihren Anordnungen und deren Durchsetzung auf Alter, Entwicklung und Persönlichkeit des Kindes Bedacht zu nehmen.
Privatrecht (auch Mehrverkehrseinrede) D Rechtskraftwirkung des Vaterschaftsurteils E Verfahrensrechtliches (ua Streitanhängigkeit, Offizialgrundsatz, Feststellungsinteresse, Manuduktionspflicht) F Vermutungsfrist G Außergerichtliches Geständnis (Bestreitung trotz eingetretener Legitimation bei § 161 ABGB) H Der biologische Beweis: I Wiederaufnahme J Literatur (allgemeines Literatur; die Spezialliteratur zum biologischen Beweis ist unter H 1 - 7 eingeordnet) Alle Unterhaltsfragen (auch bezüglich…
Zur Legitimierung nach § 161 ABGB bedarf es nicht der Zustimmung des bereits großjährigen Kindes.…
…SZ 24/4 Zur Legitimierung nach § 161 ABGB. bedarf es nicht der Zustimmung des schon großjährigen Kindes. Entscheidung vom 10. Jänner 1951, 3 Ob 565/50. I. Instanz: Bezirksgericht Irdning; II. Instanz: Kreisgericht…
…So würde ein bestehendes Angehörigenverhältnis der Eltern eines unehelichen Kindes erlöschen, wenn sie einander zunächst heiraten, wodurch die gemeinsamen unehelichen Kinder zu ehelichen werden (§161 ABGB), und sich danach scheiden lassen. Blieben sie unverheiratet, würde das Angehörigenverhältnis hingegen weiter bestehen. Ein weiterer Wertungswiderspruch ergibt sich in dem Fall, in dem ein…
…das Gericht dies auf Antrag festzustellen. (2) Der Antrag kann vom Kind gegen den Mann und von diesem gegen das Kind gestellt werden." 2.5. §161 ABGB idF BGBl. I 58/2004: "Legitimation der unehelichen Kinder b) durch die nachfolgende Ehe §161. (1) Ist die Vaterschaft zum Kind festgestellt und schließen…
ein Mann, obwohl er wußte, daß das Kind von ihm nicht abstammt, die uneheliche Vaterschaft zu diesem anerkannt und wurde dieses Kind hierauf legitimiert (§ 161 ABGB), so steht zwar der Klage (des Mannes oder der Staatsanwaltschaft) auf Feststellung, das Kind stamme nicht vom Ehemann ab, das Anerkenntnis als Prozeßhindernis entgegen. Hingegen…
hat sein Erbteilsrecht und Pflichtteilsrecht aber nicht erst durch die Gesetzesänderung erlangt; er wurde bereits durch die Eheschließung seiner Eltern einem ehelichen Kind gleichgestellt (§ 161 Abs 1 ABGB). Nach Ostheim (aaO) genügt in einem solchen Fall die Pflichtteilsberechtigung im Zeitpunkt des Erbfalles; selbst wenn man dieser Auffassung nicht folgt, so muß doch angenommen…
…die österreichische Staatsbürgerschaft gemäß §7 Abs4 StbG 1965 seit 9. September 1980 (an diesem Tage wurde er durch die Heirat seiner Eltern legitimiert - §161 ABGB) besitzt. 2. Gegen diesen Bescheid wendet sich die vorliegende, auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde, in der die Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Gleichheit…
…des legitimierenden Vaters aufgenommen werden soll. So wie beim vergleichbaren Fall der Adoption (§ 182 Abs. 1 ABGB) wird daher auch bei der Legitimation (§ 161 ABGB, an den auch § 162 ABGB unmittelbar anknüpft) ausdrücklich betont, daß auch die Nachkommenschaft des adoptierten bzw. legitimierten Kindes von den Wirkungen der Adoption bzw…
…hat sein Erb- und Pflichtteilsrecht aber nicht erst durch die Gesetzesänderung erlangt; er wurde bereits durch die Eheschließung seiner Eltern einem ehelichen Kind gleichgestellt (§ 161 Abs 1 ABGB). Nach Ostheim (aaO) genügt in einem solchen Fall die Pflichtteilsberechtigung im Zeitpunkt des Erbfalles; selbst wenn man dieser Auffassung nicht folgt, so muß doch angenommen…
Die Vaterschaft kann trotz Anerkennung bestritten werden, auch wenn scheinbar eine Legitimierung des Kindes nach § 161 ABGB eingetreten ist. Hiebei finden nicht die Bestimmungen über die Anfechtung eines Anerkenntnisses Anwendung, weil es sich nur um die Beseitigung des Geständnisses handelt, der Kindesmutter…
…Interesse (§ 228 ZPO.). Zum Begehren aber auf Feststellung der Unrechtmäßigkeit seiner Legitimierung durch die nachfolgende Ehe sei seine Ehegattin aktiv nicht legitimiert, da § 161 ABGB. nicht einmal den in der Ehe erzeugten ehelichen Kindern ein solches Bestreitungsrecht neben den Kindeseltern und dem Kinde gewährt. In den Familienstand könne eben rechtsgestaltend…
…zur Nichtigerklärung des Verfahrens und zur Zurückweisung der Klage. Der Oberste Gerichtshof gab dem Rekurs des Staatsanwaltes nicht Folge. Aus der Begründung: Nach dem § 161 ABGB werden Kinder, welche außer der Ehe geboren und durch die nachfolgende Verehelichung ihrer Eltern in die Familie eingetreten sind, so wie ihre Nachkommenschaft, unter die…
…erloschen sei, dass die unehelichen Kinder des Vorerben, die Minderjährigen S***** und E***** H*****, durch seine Heirat mit deren Mutter F***** H***** gemäß § 161 ABGB unter die ehelichen Gezeugten gerechnet würden oder ob die fideikommissarische Substitution unabhängig davon bis zum Tod des Vorerben aufrecht bleibe. Andererseits bestehe Uneinigkeit darüber, ob…
…SZ 24/277 Die Vaterschaft kann trotz Anerkennung bestritten werden, auch wenn scheinbar eine Legitimierung des Kindes nach § 161 ABGB. eingetreten ist. Hiebei finden nicht die Bestimmungen über die Anfechtung eines Anerkenntnisses Anwendung, weil es sich nur um die Beseitigung des Geständnisses handelt, der Kindesmutter…
…die Staatsbürgerschaft des Vaters erlangt habe". Das Erstgericht hat den Antrag abgewiesen, jedoch gleichzeitig festgestellt, daß die Minderjährige durch die Heirat der Eltern gemäß § 161 ABGB. die Rechtsstellung eines ehelichen Kindes erlangt habe, und die Beischreibung am Rande des Geburteneintrags verfügt. Es begrundet seinen Beschluß damit, daß das tschechoslowakische Familiengesetz vom…
…wegen der Unterschiedlichkeit der mit der Ehelichkeit oder Unehelichkeit des Kindes verbundenen Rechtsfolgen geprüft werden. Die Legitimation durch nachfolgende Ehe tritt nach österreichischem Recht (§ 161 ABGB) ipso jure durch die Eheschließung der Kindeseltern ein. Der Beschluß des Vormundschaftsgerichtes, mit dem gemäß § 31 Personenstandsgesetz die eingetretene Legitimation durch nachfolgende Ehe ausgesprochen…
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