Niemand ist verpflichtet, eine Sache, die zur Sicherstellung dienen soll, in einem höheren Wert als der Hälfte ihres Verkehrswertes zum Pfand anzunehmen. Wer ein angemessenes Vermögen besitzt und im Inland geklagt werden kann, ist ein tauglicher Bürge.
EisbEG · Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz
§ 22
…Erklärung dieser Zustimmung entfällt, wenn es sich um die teilweise Abtretung eines Grundbuchkörpers handelt und wenn ungeachtet der Abtretung eine Hypothek die dem § 1374 ABGB. entsprechende gesetzliche Sicherheit behält, andere dingliche Rechte aber eine Gefährdung ihrer Sicherheit offenbar nicht erleiden können. (4) Das Grundbuchsgericht ist berufen, auf Ansuchen einer Partei…
WRG 1959 · Wasserrechtsgesetz 1959
§ 118 Ermittlung und Entrichtung der Entschädigung bei Einräumung von Zwangsrechten.
…dem Übereinkommen in einer öffentlichen oder beglaubigten Urkunde zustimmen oder wenn bei teilweiser Enteignung eines Grundbuchkörpers die Hypotheken trotz der Abtrennung die dem § 1374 ABGB. entsprechende Sicherheit behalten und andere dingliche Rechte in ihrer Sicherheit offenbar nicht gefährdet werden. (3) Eine Enteignung darf außer dem Fall einer anderweitigen gütlichen Vereinbarung…
TROG 2022 · Raumordnungsgesetz 2022, Tiroler
§ 97 § 97
…erforderlich, wenn eine neben der Geldabfindung vereinbarte Grundabfindung oder ein allfälliger außerhalb des Umlegungsgebietes verbleibender Grundstücksrest für sich oder zusammen weiterhin eine dem § 1374 ABGB entsprechende Sicherstellung der Forderung bieten. (6) Die Feststellung nach Abs. 2 zweiter Satz ersetzt hinsichtlich aller Rechtswirkungen den Umlegungsbescheid. (7) Im Fall des Zustandekommens…
§ 96 § 96
…erforderlich, wenn eine neben der Geldabfindung vereinbarte Grundabfindung oder ein allfälliger außerhalb des Umlegungsgebietes verbleibender Grundstücksrest für sich oder zusammen weiterhin eine dem § 1374 ABGB entsprechende Sicherstellung der Forderung bieten. (7) Die Genehmigung des Umlegungsvertrages ersetzt hinsichtlich aller Rechtswirkungen den Umlegungsbescheid. (8) Umlegungsverträge bedürfen keiner Bewilligung und Genehmigung nach anderen…
FinStrG · Finanzstrafgesetz
Art. 1 § 88
…werden dürfen, nach dem Börsenkurs des Erlagstages berechnet, bei der Finanzstrafbehörde zu hinterlegen oder durch Pfandbestellung auf unbewegliche Güter oder durch taugliche Bürgen (§ 1374 ABGB), die sich zugleich als Zahler verpflichten (§ 1357 ABGB), sicherzustellen. Kann eine solche Sicherheit nicht oder nur schwer beschafft werden, so kann auch eine…
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