4Ob120/01b—OGH Entscheidung
29. Mai 2001
…für die Zukunft trifft (§ 834 ABGB: "Veränderungen (...), welche (...) vorgeschlagen werden"). Bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, für die die Grundsätze der schlichten Miteigentumsgemeinschaft gelten (§ 1188 ABGB), hat sich der erkennende Senat dazu bekannt, dass ein bereits durchgeführter Gesellschafterbeschluss nachträglich gerichtlich genehmigt werden kann, wenn dem eigenmächtig handelnden Gesellschafter die Wiederherstellung des…