9ObA82/04f—OGH Entscheidung
15. September 2004
…worin diese Vorteile im Einzelnen liegen. Darauf, dass ein höheres Entgelt "angemessen" wäre, kann er sich schon deshalb nicht berufen, weil dies nach § 1152 ABGB voraussetzte, dass vertraglich kein Entgelt vereinbart worden wäre (RIS Justiz RS0021559). Soweit er sich weiters darauf beruft, er hätte die Möglichkeit gehabt, seine Qualifikation durch…