Die Rechte solcher Geschäftsführer sind vorzüglich aus der Urkunde ihrer Bestellung, dergleichen unter Handelsleuten das ordentlich kundgemachte Befugniß der Unterzeichnung (Firma) ist, zu beurtheilen.
Die Agentie einer Schiffahrtsgesellschaft, die zur Vertretung der Gesellschaft an ihrem Dienstort berufen ist, ist nach § 1028 ABGB und § 54 HGB. Bevollmächtigte der Gesellschaft bei Abschluß aller innerhalb ihres Wirkungskreises getätigten Geschäfte.…
…HGB [Prokura], §§ 54 ff HGB [Handlungsvollmacht], § 17 Abs 2 WEG [Verwalter]) nicht geregelt ist und auch aus einer “Bestellungsurkunde” (§ 1028 ABGB) nicht zu entnehmen ist, bedarf die Erklärung des Vollmachtsgebers der Auslegung nach den Regeln des § 914 ABGB. Dem Interesse des Dritten an der Klarstellung…
…eine Gattungsvollmacht für Pfandbestellungen umfasst. [25] 3.1. Ergibt sich der Umfang einer Vollmacht weder aus dem Gesetz (gesetzliche Vollmacht) noch aus der Bestellungsurkunde (§ 1028 ABGB), so ist er nach den Regeln über die Auslegung einseitiger Rechtsgeschäfte zu ermitteln ( RS0017892 ). Der Bevollmächtigte ist zu allen Handlungen ermächtigt, welche nach dem Geschäftsgebrauch…
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