(1) Das Inhaltsverzeichnis sowie die §§ 18a bis 18h in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 59/2020 treten mit 16. Mai 2020 in Kraft.
(2) Mit Ablauf des 13. September 2020 treten außer Kraft:
1. § 18a Abs 1;
2. die §§ 18b bis 18h und die diese betreffenden Zeilen des Inhaltsverzeichnisses.
S. KBBVO · Salzburger Kinderbildungs- und -betreuungsverordnung 2019
§ 18c Bildung von Gruppen, Gruppengrößen und -zusammensetzung
…zählen nicht für die Höchstzahlen gemäß § 19 Abs 2 und Abs 4 S.KBBG am Vormittag, wenn 1. sie gemäß § 22 Abs 1 S.KBBG zum Besuch verpflichtet sind; in diesem Falle ist die Besuchspflicht am Nachmittag zu erfüllen; oder 2. ihre Erziehungsberechtigten berufstätig sind und…
§ 18d Personaleinsatz - Fachliche Anstellungserfordernisse für pädagogische Fach- und Zusatzkräfte
…werden, kann bei als pädagogischem Personal eingesetzten vertriebenen Personen von Deutschkenntnissen gemäß Abs 2 und 3 abgesehen werden, sofern keine besuchspflichtigen Kinder (§ 22 Abs 1 S.KBBG) betreut werden. Die Sprachförderung in der Bildungssprache Deutsch muss in anderer Weise gesichert werden. (5) Nach Abs 1 durchgeführte Anerkennungen…
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