Anl. 7
In Kraft seit 14. August 2024
Up-to-date
Oö. JVO 2024 · Oö. Jagdverordnung 2024
§ 12 § 12Ablauf der Prüfung
…der oder dem Vorsitzenden der Prüfungskommission mitzuteilen. (5) Den Prüfungswerberinnen und Prüfungswerbern, die die Prüfung bestanden haben, ist ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 7 (Jagdhüterinnen- und Jagdhüterprüfung) bzw. Anlage 8 (Berufsjägerinnen- und Berufsjägerprüfung) auszustellen. Das Zeugnis ist von den Mitgliedern der Prüfungskommission zu unterfertigen und mit dem Amtssiegel der…
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