Anl. 2
In Kraft seit 14. August 2024
Up-to-date
Oö. JVO 2024 · Oö. Jagdverordnung 2024
§ 1 § 1Geschäftsordnung und Niederschrift
…1) Der Gemeindejagdvorstand hat seine Geschäfte gemäß der in der Anlage 1 dargestellten Geschäftsordnung zu führen. (2) Niederschriften über die Sitzungen des Gemeindejagdvorstands sind nach dem Muster der Anlage 2 aufzunehmen.…
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