Anl. 12
In Kraft seit 14. November 2025
Up-to-date
Oö. JVO 2024 · Oö. Jagdverordnung 2024
§ 26 § 26Ablauf des Schlichtungsverfahrens
…Anrufung, zu besichtigen und eine Befundaufnahme sowie eine Bewertung hinsichtlich der Verursachung und der Schadenshöhe vorzunehmen. Im Fall des § 68 Abs. 2 Oö. Jagdgesetz 2024 hat die Schlichterin bzw. der Schlichter die Besichtigung des Schadens nach zumindest versuchter Verständigung der oder des Jagdausübungsberechtigten unverzüglich vorzunehmen und den Befund zu erstellen…
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