(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2026 in Kraft.
(2) Mit Ablauf des 31. Jänner 2026 tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Sondergebühren und die Feststellung der als kostendeckend ermittelten Sondergebühren für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten (Sondergebührenverordnung), LGBl. für Wien Nr. 10/2025, außer Kraft.
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