Rückverweise
Dem Umwelt- und Naturschutzbeirat obliegt die fachliche Beratung der Naturschutzbehörde in wichtigen oder grundsätzlichen Fragen des Naturschutzes. Gleichzeitig übt der Umwelt- und Naturschutzbeirat die Funktion der Naturschutzanwaltschaft aus. Die Stellung des Umwelt- und Naturschutzbeirates als Naturschutzanwaltschaft ist im § 27 geregelt.
Keine Verweise gefunden