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Verordnungen
Geschäftsordnung für den Umwelt- und Naturschutzbeirat
§ 25
§ 25 Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses
In Kraft seit 08. Mai 1986
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§ 25 Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses — Geschäftsordnung für den Umwelt- und Naturschutzbeirat
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Der Vorsitzende hat das Ergebnis der Abstimmung zu verkünden.
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