Rückverweise
(1) Diese Verordnung tritt am 01.10.2023 in Kraft.
(2) Die Verordnung über eine Änderung der Verordnung über die Zurverfügungstellung von Jobrädern für die Landesbediensteten, LGBl.Nr. 62/2025, tritt am 1. November 2025 in Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 62/2025
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