Rückverweise
(1) Diese Verordnung tritt am 01.10.2023 in Kraft.
(2) Die Verordnung über eine Änderung der Verordnung über die Zurverfügungstellung von Jobrädern für die Gemeindebediensteten, LGBl.Nr. 47/2024, tritt am 1. August 2024 in Kraft.
(3) Die Verordnung über eine Änderung der Verordnung über die Zurverfügungstellung von Jobrädern für die Gemeindebediensteten, LGBl.Nr. 63/2025, tritt am 1. November 2025 in Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 47/2024, 63/2025
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