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Verordnung der Landesregierung über die Festlegung von überörtlichen Freiflächen in der Talsohle des Rheintales
Anl. 9
Anl. 9
In Kraft seit 20. Dezember 2025
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Anl. 9 — Verordnung der Landesregierung über die Festlegung von überörtlichen Freiflächen in der Talsohle des Rheintales
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Anlage - Erläuterungen zu LGBl.Nr. 83/2025
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Anlage zu LGBl.Nr. 83/2025
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