Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Bildungsdirektion für Tirol über die Festsetzung der Schulsprengel für die öffentlichen Berufsschulen Tirols (Berufsschulsprengelverordnung), kundgemacht im Verordnungsblatt der Bildungsdirektion für Tirol vom 19. Mai 2025, Nr. 50, außer Kraft.
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